Seniorenratgeber Landkreis Garmisch-Partenkirchen

KRIEGSOPFERFÜRSORGE Unter Umständen wird Kriegsopferfürsorge nicht nur für Kriegsbeschädigte gewährt, sondern auch für deren Fa- milien und Hinterbliebenen. In Betracht kommen per- sönliche Hilfen, Sachleistungen, einmalige und laufende Beihilfen sowie Darlehen. Schulden werden in der Regel nicht übernommen. Die wichtigsten Leistungen sind: • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt: Sie wird nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz ge- währt. • Erholungshilfe: Sie kann Beschädigten und deren Ehe- gatten sowie Hinterbliebenen gewährt werden, wenn sie zur Erhaltung der Gesundheit oder der Arbeits ­ fähigkeit notwendig ist. Mehr Informationen: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen Kriegsopferfürsorge Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel.: 08821 751-450 sozialamt@lra-gap.de www.lra-gap.de SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS Bei Behinderung von mindestens 50 GdB können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Die- ser schafft u. a. Vorteile im öffentlichen Nahverkehr, Parkerleichterungen oder auch die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung und Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, im Landratsamt oder auch bei den Sozialverbänden wie z. B. dem VdK. Anträge und Infor- mationen erhalten Sie auch beim zuständigen Zentrum Bayern Familie und Soziales. • Keine Leistungen der Grundsicherung erhalten Antrag- steller, deren Einkommen den anzusetzenden Bedarf übersteigt, oder die über Vermögen verfügen, das bei Alleinstehenden insgesamt mehr als 5.000 Euro bzw. bei Ehegatten, Lebenspartnern bzw. Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft mehr als 10.000 Euro be- trägt. Wann wird ein Unterhaltsrückgriff auf die Kinder bzw. Eltern vorgenommen? • Ein Unterhaltsrückgriff gegenüber Kindern und Eltern der Grundsicherungsberechtigten erfolgt nicht, wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt. Ge- genüber dem Grundsicherungsamt müssen aber für den Ausschluss dieses Unterhaltsrückgriffes Angaben über die derzeit ausgeübten Berufe der Kinder und Eltern gemacht werden. Weitere Informationen: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen Grundsicherungsamt Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel.: 08821 751-251 sozialamt@lra-gap.de www.lra-gap.de BAYERISCHES LANDESPFLEGEGELD Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern an pflegebedürftige Menschen mit Pfle- gegrad 2 und höher, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflege- geld eine nicht steuerpflichtige Einnahme. Weitere Informationen: Bayerisches Landesamt für Pflege – Landespflegegeld – Postfach 1365, 92203 Amberg Tel.: 09621 9669-0 landespflegegeld@lfp.bayern.de www.landespflegegeld.bayern.de 53 FINANZIELLE HILFEN

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