Seniorenratgeber Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Alle Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auch unter www.freizeit-pass.de. Der Freizeit-Pass wird ausgestellt bei: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen Sozialamt Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel.: 08821 751-346 Caritas-Zentrum Dompfaffstraße 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel.: 08821 94348-0 Diakonie in Garmisch-Partenkirchen e. V. „Garmisch-Partenkirchner Tafel der Lebenslust“ Hindenburgstraße 39, 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel.: 08821 952318 Markt Murnau am Staffelsee Untermarkt 13, 82418 Murnau am Staffelsee Tel.: 08841 476-0 Prozentmarkt Garmisch-Partenkirchen Ludwigstraße 86 a, 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel.: 08821 943632 Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Parkstraße 9, 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel.: 08821 96672-10 Bayerisches Rotes Kreuz Falkenstraße 9, 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel.: 08821 94321-0 Seniorentreff Marianne Aschenbrenner Ludwigstraße 73, 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel.: 08821 781052-5 Den Freizeit-Pass erhalten Sie auch bei allen Ausgabe­ stellen der Tafel. ben der Führerscheinstelle beim Landratsamt (Sachgebiet 51 ÖPNV) vor. Von dort werden 300 Euro auf das Konto des Seniors überwiesen. Weitere Informationen erhalten Sie bei: Landkreis Garmisch-Partenkirchen ÖPNV Olympiastr. 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel.: 08821 751445 stefanie.hager@lra-gap.de www.lra-gap.de FREIZEIT-PASS Der Freizeit-Pass bietet Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und ge- ringem Einkommen viele Vergünstigungen bei der Inan- spruchnahme von kommunalen und öffentlichen Einrich- tungen. Mit dabei sind beispielsweise Schwimmbäder, Museen, Büchereien, Freizeit- und Sportstätten, Bergbah- nen, Lebensmittel-Tafeln sowie weitere verschiedene Ein- richtungen, die jeweils unterschiedliche Ermäßigungen anbieten. Auch viele privatwirtschaftliche Unternehmen unterstützen den Freizeit-Pass und gewähren Preisnach- lässe oder anderweitige Leistungen. Den Freizeit-Pass erhalten Sie bei geringem Einkommen, bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei Er- werbsminderung oder bei Bezug von Hilfe zum Lebensun- terhalt. Der Freizeit-Pass wird unter Vorlage der entspre- chenden Nachweise ausgestellt und ist nicht übertragbar. 56 FINANZIELLE HILFEN

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