Seniorenratgeber Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Alle Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auch unter www.freizeit-pass.de. Der Freizeit-Pass wird ausgestellt bei: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen Sozialamt Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel.: 08821 751-346 Caritas-Zentrum Dompfaffstraße 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel.: 08821 94348-0 Diakonie in Garmisch-Partenkirchen e. V. „Garmisch-Partenkirchner Tafel der Lebenslust“ Hindenburgstraße 39, 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel.: 08821 952318 Markt Murnau am Staffelsee Untermarkt 13, 82418 Murnau am Staffelsee Tel.: 08841 476-0 Prozentmarkt Garmisch-Partenkirchen Ludwigstraße 86 a, 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel.: 08821 943632 Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Parkstraße 9, 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel.: 08821 96672-10 Bayerisches Rotes Kreuz Falkenstraße 9, 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel.: 08821 94321-0 Seniorentreff Marianne Aschenbrenner Ludwigstraße 73, 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel.: 08821 781052-5 Den Freizeit-Pass erhalten Sie auch bei allen Ausgabe stellen der Tafel. ben der Führerscheinstelle beim Landratsamt (Sachgebiet 51 ÖPNV) vor. Von dort werden 300 Euro auf das Konto des Seniors überwiesen. Weitere Informationen erhalten Sie bei: Landkreis Garmisch-Partenkirchen ÖPNV Olympiastr. 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel.: 08821 751445 stefanie.hager@lra-gap.de www.lra-gap.de FREIZEIT-PASS Der Freizeit-Pass bietet Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und ge- ringem Einkommen viele Vergünstigungen bei der Inan- spruchnahme von kommunalen und öffentlichen Einrich- tungen. Mit dabei sind beispielsweise Schwimmbäder, Museen, Büchereien, Freizeit- und Sportstätten, Bergbah- nen, Lebensmittel-Tafeln sowie weitere verschiedene Ein- richtungen, die jeweils unterschiedliche Ermäßigungen anbieten. Auch viele privatwirtschaftliche Unternehmen unterstützen den Freizeit-Pass und gewähren Preisnach- lässe oder anderweitige Leistungen. Den Freizeit-Pass erhalten Sie bei geringem Einkommen, bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei Er- werbsminderung oder bei Bezug von Hilfe zum Lebensun- terhalt. Der Freizeit-Pass wird unter Vorlage der entspre- chenden Nachweise ausgestellt und ist nicht übertragbar. 56 FINANZIELLE HILFEN
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