Seniorenwegweiser für die Stadt Gera

(2) Die Seniorenbeauftragten sind grundsätzlich vor Entscheidungen des Kreistags oder des Stadtrats, die überwiegend Senioren betreffen, anzuhören. Sie können zusammen mit den Seniorenbeiräten unaufgefordert zu allendie Seniorenbetreffenden Fragen Stellungnahmen abgeben und Vorschläge unterbreiten. Die Seniorenbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte vertreten die Interessen der kommunalen Seniorenbeiräte im Landesseniorenrat und informieren über dessen Arbeit. (4) Die in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden bestehenden Seniorenbüros und Seniorenbeiräte sollenmit denSeniorenbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte vertrauensvoll zur Verwirklichung der Ziele des Gesetzes zusammenarbeiten.“ Für Ihre Fragen oder Anregungen zu seniorenpolitischen Themen in der Stadt Gera können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden. Kontakt: Seniorenbeauftragter der Stadt Gera Günter Domkowsky über Seniorenbüro der Stadt Gera Kornmarkt 7, 07545 Gera Telefon: 0365 838 1071 E-Mail: seniorenbeauftragter@gera.de Seniorenbeauftragter der Stadt Gera Auszug § 4 ThürSenMitwG – Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz (1) „Die Seniorenbeauftragten der Landkreise und der kreisfreienStädteunterstützendieArbeit der Seniorenbeiräte und sind gemeinsam mit ihnen Ansprechpartner für die Senioren. Sie haben die Anliegen, Probleme und Anregungen der Seniorenbeiräte und der Senioren gegenüber der kommunalen Verwaltung zu vertreten. 16 1. Aktiv im Alter © oneinchpunch · adobestock.com

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