Seniorenwegweiser für die Stadt Gera

Sozial-Card der Stadt Gera Die Sozial-Card berechtigt zur Inanspruchnahme ermäßigter Leistungen in Einrichtungen der Stadtverwaltung bzw. zu Veranstaltungen, die in ihrer Gebühren- oder Entgeltordnung eine solche Möglichkeit vorsehen (der Nachweis/Vorlage des Leistungsbescheides wird dadurch vermieden). SGB II-Leistungsbezieher und die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften erhalten die Sozial-Card nach Vorlage ihres Bescheides im StadtService H35. SGB XII-Leistungsbezieher, Wohngeldempfänger, BerechtigtenachdemAsylbewerberleistungsgesetz und deren bedürftige Haushaltsangehörige/Familienmitglieder erhalten die Sozial-Card automatisch mit dem Leistungsbescheid (Erstausgabe). Die Sozial-Cardwird für den Bewilligungszeitraumder jeweiligen Leistung gewährt, eine einmalige Verlängerung bei Nachweis des Weiterbezugs der Leistung ist auf der gleichen Cardmöglich, danachmuss für die Weitergewährung der jeweils aktuelle Leistungsbescheid vorgelegt werden. Beratungsstellen Für die Menschen unserer Stadt ist es enorm wichtig, eine Anlaufstelle zu haben, in der schnell und unkompliziert weitergeholfen wird, egal in welchem Alter oder mit welchem Anliegen jemand kommt. Inmitten des Zentrums und für jeden gut erreichbar, ist der Service.GEneRAtionen ein Ort, an dem die Mitarbeiterinnen ihr Bestes geben, die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu beantworten und sie bei dem, was sie auf dem Herzen haben, zu unterstützen und zu beraten. © Photographee · adobestock.com 26 2. Beratung und Hilfe

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