Seniorenwegweiser für die Stadt Gera

43 3. Wohnen im Alter Sie erhalten einen Notrufsender, der entweder wie eine Armbanduhr getragen wird oder aber an einer Kette um den Hals. Auf dem Notrufsender befindet sich eine Taste, die im Notfall gedrückt wird. Sobald der Notruf abgesetzt wurde, geht dieser bei einer der Notrufzentralen ein. Hierzu schließen Sie mit einem Anbieter für Notrufsysteme einen Vertrag ab. In aller Regel sind dies Wohlfahrtsverbände oder private Anbieter, wie z. B. Pflegedienste. Die Notrufsysteme verfügen oftmals über eine Freisprecheinrichtung, inder dieRettungsleitstelle ersten Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann und eine erste Einschätzungder Lage vornehmenkann.Vielfach fährt bei einem Notfall ein Bereitschaftsdienst zu Ihnen. Je nach Absprache kann aber auch ein naher Angehöriger umgehend informiertwerden.Wenndie Situation derart bedrohlich ist, dass akute Lebensgefahr besteht, informiert der Servicedienst des Hausnotrufs umgehend den Rettungsdienst. Sie oder Ihre Angehörigen sollten vor demAbschluss eines Hausnotrufvertrages einen Preisvergleichmit mehreren Anbietern vornehmen. Je nach Anbieter kann die monatlich zu entrichtende Grundgebühr höher oder niedriger ausfallen. AuchdieproEinsatz anfallendenEinsatzkostenwerden von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich kalkuliert. Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes durch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)weiterentwickelt. DiesesVerbraucherschutzgesetz stärkt die Rechte von älteren und pflegebedürftigen sowie vonMenschenmit Behinderungen – insbesondere wenn es darum geht, Wohnraummit Pflege- oder Betreuungsleistungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages abzuschließen. Zu den wichtigsten Vorschriften des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes gehört u. a. der Anspruch der Verbraucher auf vorvertragliche Informationen in leicht verständlicher Sprache, das erweiterte Kündigungsrecht, die Pflicht zur Vertragsanpassung durch den Unternehmer bei Änderung des Pflegebedarfs und die Unwirksamkeit vonVereinbarungen, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Regelungen des WBVG abweichen. Kostenüberblick DieKostenfüreinPflegeheimoderdasbetreuteWohnen sindvonmehrerenRahmenbedingungenabhängig.Die Kosten für eine stationäre Pflegeeinrichtung setzen sich zusammenausdenKosten für die reineUnterkunft, eine mögliche angeschlossene Pflege, die Verpflegung und die Investitionskosten für den Heimträger. Für das betreuteWohnen sollten zwei Verträge abgeschlossenwerden. DerMietvertrag regelt dasWohnen an sich, ein Betreuungsvertrag sollte separat abgeschlossen werden, hier kann dann im Detail geregelt werden, welcheBetreuungsleistungen für Sienotwendig sind.

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