Seniorenwegweiser für die Stadt Gera

5. Pflege 61 Pflegegrade und Leistungen Der Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 im Detail Am 1. Januar 2017 wurde der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Dies bedeutet eine andere Bewertung der Pflegebedürftigkeit und eine andere Einstufung in Pflegegrade. Wurdenbisher nur körperlicheBeeinträchtigungen für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit bewertet, werden nun alle für Pflegebedürftigkeit relevanten Aspekte berücksichtigt. Dabei ist es also gleichgültig, ob körperliche, psychische oder kognitive Beeinträchtigungen vorliegen. Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt? Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durchdenMedizinischenDienst der Krankenversicherung (MDK). Dabei wird vor allembeurteilt, wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Diese Selbstständigkeit wird in folgenden Bereichen beurteilt: ► Mobilität ► kognitive und kommunikative Fähigkeiten ► Verhaltensweisen und psychische Problemlagen ► Selbstversorgung ► Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingtenAnforderungen und Belastungen ► Gestaltungdes Alltagslebens und sozialer Kontakte. Alle Leistungen seit 2017 im Überblick In den Pflegegrad 1 werden seit 2017 erstmals Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungenhaben, aber bereits eingeschränkt sind. Diese können beispielsweise Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, erhalten einen Wohngruppenzuschlag in ambulant betreuten Wohngruppen, eine Versorgungmit Pflegehilfsmitteln sowieZuschüssebei Maßnahmen der Wohnraumanpassung und bei vollstationärer Pflege. Pflegegrade Geldleistung Sachleistung Entlastungsbetrag Leistungsbetrag ambulant ambulant ambulant vollstationär (zweckgebunden) Pflegegrad 1 125 Euro 125 Euro Pflegegrad 2 316 Euro 689 Euro 125 Euro 770 Euro Pflegegrad 3 545 Euro 1.298 Euro 125 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 728 Euro 1.612 Euro 125 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro 125 Euro 2.005 Euro Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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