Seniorenwegweiser für die Stadt Gera

Bei einemTrauerfall sind einige Formalitäten von den Angehörigen zu erledigen. Wenn der Tod zu Hause eintritt, ist ein Arzt (Hausarzt oder Notdienstarzt) zu benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt. Anschließend setzen sich die Angehörigen des Verstorbenen mit einem Bestattungsinstitut in Verbindung. Das Bestattungsinstitut übernimmt daraufhinalleweiteren Formalitäten sowie die Organisation der Bestattung. Übernahme der Bestattungskosten Nach §74 SGB XII kann eine Übernahme der Bestattungskosten erfolgen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Der Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten ist beimSozialhilfeträger zu stellen, der bis zumTode der leistungsberechtigten Person Sozialhilfe leistete. Stadtverwaltung Gera Sozialamt Gagarinstraße 99-101, 07545 Gera Telefon: 0365 838 3142 Fax: 0365 838 3145 E-Mail: Teilhabemanagement@gera.de Trauerbewältigung Zur Begleitung vonTrauernden bietet der Verein Hospizbewegung Gera e. V. sowohl Einzelgespräche als auch einoffenes, monatlich stattfindendesTrauercafé indenVereinsräumlichkeitenan. Begleitetwerdendie Angebote vongeschultenehren- undhauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zudem bieten auch Selbsthilfeangebote wie Trauergruppen die Möglichkeit der Trauerbewältigung. Hospizbewegung Gera e. V. Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst Christian-Schmidt-Straße 15, 07545 Gera Telefon: 0365 71286540 Bereitschaft: 0151 70530882 E-Mail: info@hospiz-gera.de Internet: www.hospiz-gera.de Trauergruppe„Zurück ins Leben“ Demokratischer Frauenbund Landesverband Thüringen e. V. Frauenkommunikationszentrum Gera Heinrichstraße 38, 07545 Gera Telefon: 0365 77315845 Fax: 0365 8001095 E-Mail: frauenbundgera@t-online.de Internet: www.dfb-thueringen.com 7. Was tun imTrauerfall 75

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