Informationen zur Wohnraumanpassung - Landkreis Gifhorn

32 | Ein Leben lang zu Hause wohnen Türen und Fenster Überlegen Sie gut, an welcher Stelle von Beginn an Türen erforderlich sind. Offene Wohnbereiche bieten viel Bewegungsfreiheit und flexible Nutzungsmöglichkeiten. Türen zum Außenbereich erfordern einen ausreichenden Sicherheitsstandard – auch Terrassentüren und bodentiefe Fenster im Erdgeschoss. Die Polizei empfiehlt einbruchhemmende Türen, Terrassentüren und Fenster nach DIN EN 1627 (mind. Widerstandsklasse [RC] 2). Zum persönlichen Schutz empfiehlt sich für Haustüren ein Weitwinkelspion oder eine Videoüberwachung kombiniert mit einer Gegensprechanlage. Wichtig ist auch eine gute Beleuchtung über Bewegungsmelder. Weitere Hinweise zu Sicherheit von Haustüren erhalten Sie unter: www.k-einbruch.de. Achten Sie auf schwellenlose Türen – auch zum Außenbereich hin. Hier bieten sich Türsysteme mit Magnetschwellen an. Sind Türschwellen oder Anschläge im unteren Türenbereich nicht vermeidbar, sollten diese niedriger als 2 cm sein. Türen benötigen ausreichend Platz, der nicht mit Einrichtungsgegenständen vollgestellt werden darf. Flügeltüren erfordern einen Bewegungsraum zur Türblattseite hin von 150 x 150 cm, zur anderen Seite hin von 150 cm Breite und 120 cm Tiefe. Bei Schiebetüren ist zu beiden Seiten ein Bewegungsraum von 190 cm in der Breite und 120 cm in der Tiefe empfehlenswert. Flügel- oder Schiebetüren mit einer lichten Breite von 90 cm bieten ein gutes Durchkommen für Kinder- oder Stubenwagen, als auch für große Möbel oder Rollatoren und Rollstühle. Tipp: Von Anbeginn einen Türsturz von 100 cm einbauen, dann lässt sich die Tür bei Bedarf deutlich kostengünstiger verbreitern. Achten Sie auf einen seitlichen Türanfahrbereich von mindestens 50 cm, dann sind Türen einfacher zu öffnen und gut zu durchqueren. Wichtig: Um bei Stürzen schnelle Hilfe zu ermöglichen, sollten gerade bei kleinen Räumen die Türen nach außen zu öffnen sein, damit diese nicht von innen blockiert werden. Bodenbeläge Alle Bodenbeläge im Innen- und Außenbereich müssen trittsicher und rutschhemmend (sinngemäß: mindestens R 9 nach BGR 181) sein, so dass alle Personen im Haushalt und alle Besuchenden sicher gehen können. Entscheiden Sie sich für qualitativ hochwertige und strapazierfähige Bodenbeläge, damit diese langlebig sind. Treppen Damit Treppen eines Tages nicht ein unüberwind- bares Hindernis darstellen, empfehlen wir folgendes. Bauen Sie die Treppen nach Möglichkeit gerade im Verlauf, geschlossen mit Setzstufen und mit einer ausreichenden Mindestlaufbreite von 100 cm. Treppen sollten von Anbeginn ein beidseitiges Treppengeländer haben – das ist für alle sicherer. Die Trittflächen der Treppenstufen müssen rutschfest und ausreichend tief sein. Achten Sie auf eine gute und blendfreie Ausleuchtung des Treppen- bereichs. Damit bei Bedarf der Einbau eines Treppenlifts ohne erhöhten Kostenaufwand möglich wäre, braucht es am Ende und Anfang der Treppe ausreichend Platz für die „Aus- und Einstiegszone”. Der Parkplatz für den Lift muss sich außerhalb der Treppenstufen befinden und erfordert eine Stromquelle – eine Steckdose in Nähe der Treppe ist auch gut für ein Nachtlicht im Flur oder den Staubsauger zum Reinigen der Treppe. Eine Alternative zum Treppenlift wäre ein Senkrecht- oder Leichtbaulift im Flur oder im Wohnbereich. Durch die Planung einer „Sollbruchstelle” im Deckenbereich verringern sich die späteren Kosten und der bauliche Aufwand deutlich. In diesem Bereich dürfen keine Versorgungsleitungen (z. B. Fußbodenheizung) verlegt werden und ein Durchbruch muss aus statischer Sicht möglich sein. Ein Senkrecht- oder Leichtbaulift benötigen eine vorgelagerte Bewegungsfläche von 150 x 150 cm und eine Stromversorgung. Nähere Informationen zum Senkrecht- oder Leichtbaulift finden Sie bei verschiedenen Anbietern im Internet oder Sie informieren sich bei der Wohnberatung. © Olesia Bilkei/stock.adobe.com

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