Älter werden im Landkreis Gifhorn

35 Vorsorge TESTAMENT Für die Verteilung des Besitzes bzw. Vermögens eines Verstorbenen ist Erbfolge gesetzlich geregelt. Diese tritt in Kraft, wenn kein Testament vorhanden ist. Grundsätzlich erben die nächsten Verwandten und der Ehegatte sowie die Ehegattin oder, wenn kein Erbe ermittelt werden kann, der Staat. Mit einem Testament wird sichergestellt, dass der Nachlass im Sinne des Verstorbenen aufgeteilt wird. Ein Testament kann selbst geschrieben oder notariell beurkundet werden. Beim privatschriftlichen Testament müssen Text und Unterschrift handschriftlich und eigenhändig niedergeschrieben sein. Es kann selbst aufbewahrt, einer Vertrauensperson übergeben oder beim Amtsgericht hinterlegt werden. Daneben gibt es das notarielle Testament, das in der Regel mündlich vor einem Notar erklärt wird. Nach der Niederschrift wird es amtlich verwahrt und automatisch vom Zentralen Testamentsregister erfasst. Eine weitere Möglichkeit über die Erbmasse zu verfügen, ist der Erbvertrag, welcher nur notariell geschlossen werden kann. Eine Informationsbroschüre zum Thema ist beziehbar über: Niedersächsisches Justizministerium Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Am Waterlooplatz 1, 30169 Hannover  0511 120-5044 : pressestelle@mj.niedersachsen.de www.mj.niedersachsen.de DOKUMENTENMAPPE Wichtige Unterlagen sollten so aufbewahrt werden, dass sie im Bedarfsfall schnell von einer Person Ihres Vertrauens aufgefunden werden können. Ratsam ist daher das Anlegen einer Mappe oder eines Ordners mit Dokumenten wie Familienstammbüchern, Sozialversicherungsunterlagen, weiteren Versicherungsunterlagen, erteilten Vollmachten und Verfügungen, Testamenten, Sparbüchern, Wertpapieren, Zeugnissen etc. Es empfiehlt sich zudem, die Dokumente regelmäßig auf ihre Aktualität zu prüfen und ggf. anzupassen. Um im Notfall ein rechtzeitiges Auffinden von Vorsorgeurkunden zu gewährleisten, können Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden ( 0800 3550500, : info@vorsorgeregister.de, www.vorsorgeregister.de). Die Bundesnotarkammer, welche unter Rechtsaufsicht des Bundesjustizministeriums steht, führt ebenfalls ein Zentrales Testamentsregister ( 0800 3550700, : info@testamentsregister.de, www.testamentsregister.de). Zusätzlich zur Dokumentenmappe sollten Sie sich eine Notrufliste anlegen, auf der sämtliche Adressen und Kontaktdaten von Personen und Institutionen zu finden sind, die benachrichtigt werden müssen, wenn ein Notfall eintritt. Vorsorge

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