Älter werden im Landkreis Gifhorn

© Rido / Fotolia 37 Finanzielle Hilfen Stadt Gifhorn Wohngeldstelle (für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Gifhorn) Marktplatz 1, 38518 Gifhorn Sprechzeiten: Mo, Mi – Fr 08.30 – 12.00 Uhr Do 14.00 – 17.00 Uhr  05371 88-305  05371 88-258 : indira.heuke-kudelka@stadt-gifhorn.de www.stadt-gifhorn.de Landkreis Gifhorn Bauordnung und Ortsplanung Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn Sprechzeiten: Mo 08.30 – 12.00 Uhr Di 14.00 – 16.00 Uhr Do 14.00 – 17.00 Uhr  05371 82-643  05371 82-604 www.gifhorn.de GRUNDSICHERUNG IM ALTER UND BEI ERWERBSMINDERUNG Zur Sicherstellung der grundlegenden Bedürfnisse für den Lebensunterhalt können Menschen, deren Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen unterschreitet, Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch haben. Anspruchsberechtigt sind Personen, die entweder das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben oder volljährig und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Im Gegensatz zu anderen Sozialleistungen werden unterhaltspflichtige Personen in der Regel nicht herangezogen. Die Bewilligung von Grundsicherungsleistungen erfolgt nur auf Antrag. Zuständig für die Antragsbearbeitung ist die Abteilung Leistungen zum Lebensunterhalt im Fachbereich Soziales des Landkreises Gifhorn. HILFE ZUM LEBENSUNTERHALT Bedürftige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten können und weder Arbeitslosengeld II noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, können Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst den zum Lebensunterhalt notwendigen Bedarf und wird als pauschaler Regelsatz gewährt. Daneben werden Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung, Unterkunft und Heizung sowie mögliche Finanzielle HilFen

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