Familienbroschüre der Stadt Grevesmühlen

9 II. Eltern sein 1. Behörden Wenn ein Kind geboren ist, haben Eltern einige Behördengänge vor sich. Beim Standesamt müssen sie die Geburtsurkunde be­ antragen und anschließend beim Einwohnermeldeamt das Kind anmelden. Dabei gelten bestimmte Fristen und Vorgaben. a) Geburtsurkunde beantragen: Wie lange ist Zeit dafür? Innerhalb von einer Woche beziehungsweise sieben Tagen nach der Geburt müssen Sie als Eltern oder sorgeberech­ tigte Personen gemäß § 18 Personenstandsgesetz (PStG) zum Standesamt gehen und die Geburtsurkunde beantragen. Dies muss immer in dem Standesamt geschehen, in des­ sen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist. Die Frist von sieben Tagen ist unter anderem wichtig, weil Sie damit dem Kind seinen Namen geben, und weil Sie die Geburtsurkunde bei so gut wie jedem weiteren Behördengang, der Ihr Kind betrifft, benötigen – zum Beispiel bei der Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und zur Anmeldung des Kindes bei der Krankenkasse. Sind Sie als Eltern nicht in der Lage, die Geburtsurkunde zu beantragen, dann ist jede Person, die bei der Geburt dabei war, berechtigt, die Anmeldung beim Standesamt für Sie zu übernehmen – etwa ein Arzt oder eine Hebamme. Einige Krankenhäuser bieten einen ent­ sprechenden Service an, der Sie beim Behördengang entlastet. b) Geburtsurkunde: Diese Unterlagen braucht das Standesamt Wenn Sie sich auf den Weg ins Standesamt machen und die Geburtsurkunde beantragen möchten, sollten Sie folgende Unterlagen dabei haben: Geburtsurkunden beider Eltern und die Eheurkunde (bei unverheirateten Eltern: die Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft und eventuell die Sorgeerklärung), Ausweise oder Pässe beider Eltern sowie eine Bescheinigung über die Geburt von der Hebamme oder vom Krankenhaus. c) Kind anmelden: Wenn die Geburtsurkunde vorliegt Sobald Sie die Geburtsurkunde in den Händen halten, können Sie alle weiteren notwendigen Behördengänge unternehmen. Einer der nächsten wichtigen Schritte: Auch beim Einwohnermeldeamt müssen Sie das Kind an­ melden. Das Standesamt leitet die Informationen zwar auch an das Einwohnermeldeamt weiter, jedoch sollten Sie sich sicherheitshalber erkundigen, ob Sie sich noch selbst an die Meldebehörde wenden müssen. Standesamt und Einwohnermeldeamt Grevesmühlen: Stadt Grevesmühlen Standesamt Rathausplatz 1, 23936 Grevesmühlen Telefon: 03881 723-240 / 241 Fax: 03881 723-111 Internet: www.grevesmuehlen.de Stadt Grevesmühlen Bürgerbüro Rathausplatz 1, 23936 Grevesmühlen Telefon: 03881 723-150 / 151 / 152 Fax: 03881 723-111 Internet: www.grevesmuehlen.de 2. Willkommensgruß Die Stadt Grevesmühlen begrüßt alle Neugeborenen mit einem Willkommensschreiben. Dazu erhalten die Eltern ein Glückwunschschreiben des Bürgermeisters zur Geburt des Kindes und eine kleine Plüschkrähe für die Neugeborenen. Außerdem liegt die Sage über die Grevesmühlener Krähe bei. Stadt Grevesmühlen Pressestelle (Büro Bürgermeister) Rathausplatz 1, 23936 Grevesmühlen Telefon: 03881 723103 Fax: 03881 723111 E-Mail: info@grevesmuehlen.de

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