Familienbroschüre der Stadt Grevesmühlen

11 II. Eltern sein Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie e) Elternkurse / Elterntraining Ein Kind zu bekommen, stellt viele Eltern vor Herausforder­ ungen, die das alltägliche Leben stark beeinflussen können. Das Netzwerk Frühe Hilfen „Unterstützung von Familien von Anfang an“ unterstützt Sie dabei, diese zu bewältigen und stärkt Sie in Ihrem Handeln. Neben den alltagspraktischen Unterstützungsangeboten im Landkreis Nordwestmecklenburg, eröffnen sich viele Möglichkeiten für die Gesundheit, Erzie­ hung und gesellschaftliche Teilhabe Ihres Kindes. In den letzten Jahren gelang es, das Netzwerk weiter auszubauen und ver­ schiedene Angebote zu folgenden Themen bereitzustellen: ■■ Schwangerschaft und Geburt ■■ Gesundheitsfürsorge für Ihr Kind ■■ Familienbildung ■■ Stärkung der Erziehungs- und Beziehungskompetenzen ■■ Alltagspraktische Unterstützung in der Erziehung Ihres Kindes ■■ Unterstützung bei besonders belasteten Situationen im familiären Alltag Ansprechpartnerinnen des Netzwerks der Frühen Hilfen, die durch kostenlose und anonyme Beratungsangebote, regelmäßige Austauschtreffen zu aktuellen Themen und individuelle Vermittlung die Familien beraten und begleiten: Landkreis Nordwestmecklenburg Fachdienst Öffentlicher Gesundheitsdienst Rostocker Straße 76, 23970 Wismar Telefon: 03841 30405303 Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ Rehna e. V. Schweriner Straße 34B, 19217 Rehna Handy: 0163 5007471 f) Familie und Wohnen Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigen­ tümerinnen und Eigentümer) geleistet. Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) be­ ziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden. Kindergeld, Kinderzuschlag und Bil­ dungs- und Teilhabeleistungen (wie etwa die Übernahme der Kosten für eine Klassenfahrt) werden nicht auf das Wohngeld angerechnet. Personen erhalten für die Kinder, welche bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz. Wer dafür Ihr zuständiger Ansprechpartner ist, erfahren Sie in Ihrem Rathaus oder Bürgeramt. Die Leistungen werden überwiegend als Sach- oder Dienstleistungen gewährt. Stadt Grevesmühlen Wohngeldstelle Rathausplatz 1, 23936 Grevesmühlen Telefon: 03881 723-236 Fax: 03881 723-111 Logopädische Praxis Sigrid Langen Wir behandeln Kinder und Erwachsene · Sprachentwicklungsstörungen · Artikulationsstörungen · Aphasie/ Dysarthrie · Stimm- und Schluckstörungen · LSVT für Parkinson-Patienten 23936 Grevesmühlen · Hinterstraße 5–7 · Telefon: 03881/717173 www.logopaedie-gvm.de · E -Mail: sigrid.langen@gmx.de Logo bitte in 300 dpi (hochaufgelöst) und uneingescant senden. Die Qualität ist für den Druck leider zu gering. Vielen lieben Dank.

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