Wegweiser für Senioren im Oberbergischen Kreis

in die Einrichtung ebenfalls ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Oberbergischen Kreis gehabt haben. Die Hilfe wird auf Antrag gewährt. Ihre Fragen oder Anträge können Sie an das Amt für Soziale Angelegenheiten richten. Hier erhalten Sie auch den entsprechenden Antragsvordruck. Fahrdienst für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen Frau Klein,  02261 88-5020 Ö Öute.klein@obk.de Parken für schwerbehinderte Menschen Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und blinde Menschen können aufgrund der Straßenverkehrsordnung Parkerleichterungen erhalten. Der Parkausweis für schwerbehinderte Menschen ist gebührenfrei und gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten. Bitte beachten Sie, dass der Schwerbehindertenausweis nicht den Parkausweis ersetzt. 2.7 Hilfen für Schwerbehinderte Schwerbehindertenausweis Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % haben die Möglichkeit, beim Oberbergischen Kreis einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Er enthält Angaben über den Grad der Behinderung sowie eventuell weitere gesundheitliche Merkmale, sogenannte Merkzeichen (G, aG, Bl, Gl, B, H, RF, TBl). Der Ausweis ermöglicht je nach Behinderungsart und -grad Vergünstigungen, wie zum Beispiel Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, verbilligte Beförderung im Personennahverkehr, steuerrechtliche Vergünstigungen oder höheres Wohngeld. Beantragen können Sie den Schwerbehindertenausweis beim: Oberbergischer Kreis Amt für Soziale Angelegenheiten Sachgebiet Schwerbehindertenrecht Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach 02261 88-0 Ö Öschwerbehindertenrecht@obk.dec Antragsvordrucke erhalten Sie auch • bei den Sozialämtern der Städte und Gemeinden • im Internet unter: www.obk.de  Anliegen „S“ – Schwerbehindertenausweis Fahrdienst für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen Ziel des Fahrdienstes ist es, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die entweder auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind oder die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzen können, die Gelegenheit zu geben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und persönliche Besorgungen selbst zu erledigen. Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ sowie der tatsächliche Wohnsitz im Oberbergischen Kreis. Bewohner einer stationären Einrichtung, die den Fahrdienst in Anspruch nehmen möchten, müssen vor Aufnahme 2. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen 17 © nullplus - stock.adobe.com

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