Wegweiser für Ältere Menschen in der Stadt Halle (SAALE)

Feststellung der Behinderung (Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises) Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) Referat Versorgungsamt – Schwerbehindertenrecht Maxim-Gorki-Straße 7 · 06114 Halle (Saale) v 0345 514-0 · Fax: 0345 514-3120 E-Mail: Poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de · In ternet: www.lvwa.sachsen-anhalt.de Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag, Donnerstag 13:00 – 15:30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung Das Landesverwaltungsamt nimmt Anträge (Erst- und Neufeststellungen) auf Feststellung von Behinderungen entgegen, stellt die Behinderungen mit einem Grad der Behinderung (GdB) fest und erteilt hierüber einen Bescheid. Menschen mit Behinderungen i. S. d. Sozialgesetzbuches sind Menschen, die körperliche, see- lische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstel- lungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine solche Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Bei einem Grad der Behinderung ab 50 gelten Menschen nach dem Gesetz als schwerbehindert. Für sie wird ein Ausweis ausgestellt. Liegen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen vor, z. B. die unentgeltliche Beförderung im öffent- lichen Nahverkehr, werden die entsprechenden Merkzeichen in den Ausweis eingetragen. Es können folgende Merkzeichen festgestellt werden: G = gehbehindert (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) aG = außergewöhnlich gehbehindert (dauerhaft auch für sehr kurze Entfernungen aus medizinischer Notwendigkeit auf die Verwendung eines Rollstuhls angewiesen) B = auf ständige Begleitung bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln angewiesen H = hilflos (für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung der persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages dauernd auf fremde Hilfe angewiesen, z. B. bei Pflegegrad 4 oder 5) RF = ständig gehindert, an öffentlichen Veranstaltungen jeder Art teilzunehmen Bl = blind Gl = gehörlos TBl = taubblind 50 Informationen und Beratung

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