Wegweiser für Ältere Menschen in der Stadt Halle (SAALE)

Darüber hinaus wird festgestellt, ob wegen der Behinderung die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen durch die Straßenverkehrsbehörde vorliegen, obwohl die Voraussetzungen für die Feststellung des Merkzeichens „aG“ nicht gegeben sind. Landesblindengeld / Gehörlosengeld Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt haben, erhalten auf Antrag Blinden- bzw. Gehörlosengeld. Unabhängig vom Einkommen beträgt das Blindengeld für blinde Menschen 360 Euro monatlich sowie für hoch- gradig sehbehinderte und gehörlose Menschen 52 Euro monatlich. Blinde, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten 250 Euro monatlich. Bei Aufenthalt in Heimen oder gleich- artigen Einrichtungen sieht das Gesetz Kürzungen vor. Anrechnungsvorschriften gibt es auch beispielsweise bei Inanspruchnahme von Leistungen der Pflege- oder Unfallversicherung. Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes, Referat Versorgungsamt-Schwerbehindertenrecht. Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung Paracelsusstraße 21 · 06114 Halle (Saale) v 0345 2130 · Fax: 0345 2023314 E-Mail: service@drv-md.de · In ternet: www.deutsche-rentenversicherung.de kostenloses Servicetelefon v 0800 1 00 04 80 90 Sprechzeiten: Montag 08:00 – 15:00 Uhr Donnerstag geschlossen Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 13:00 Uhr Die Deutsche Rentenversicherung bietet einen umfassenden Beratungsservice in ihren Auskunfts- und Beratungsstellen. Wer sein Rentenversicherungskonto klären lassen will, Fragen zur gesetzli- chen, privaten oder betrieblichen Alterssicherung hat oder sich über Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation bzw. der Teilhabe am Arbeitsleben informieren will, kann sich in Halle vertrauensvoll an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Auskunfts- und Beratungsstelle wenden. Die Bürger erhalten kompetente und neutrale Auskünfte. In der Beratungsstelle finden auch regelmäßig Vorträge und Seminare zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu angrenzenden Rechtsgebieten statt. Für Betriebe, Institutionen und Vereine werden kostenfreie Vorträge auch in deren Räumen angeboten. 51 Informationen und Beratung

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