Altona im Alter neu entdecken

3.1.3Wohnraumanpassung: Umbauten – barrierefrei oder behindertengerecht BarrierefreiesWohnen Unter „Barrierefreiheit“ versteht man einen umfassen- den Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche. Das Prinzip der Barrie­ refreiheit zielt darauf, dass bauliche und sonstige Anlagen sowohl für Menschen mit Beeinträchtigungen als auch für Personen mit Kleinkindern oder für ältere Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Er- schwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugäng- lich und nutzbar sind. Bei Gelenkerkrankungen oder ähnlichen körperlichen Beeinträchtigungen kann die Bewältigung des Alltags oftmals schon daran scheitern, wenn der Zugang zur Wohnung im dritten Stock mangels Fahrstuhl erheblich erschwert wird. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für alle Neubautenmit mehreren Stockwerken Fahrstüh- le als Teil des barrierefreien Wohnens vorgeschrieben. Bei der barrierefreienWohnraumgestaltung ist vor allem darauf zu achten, dass alle Räume undAlltagsgegenstän- de ungehindert und gefahrlos genutzt werden können. Ein Bewegungsmelder, der das Licht selbsttätig ein- und ausschaltet, oder automatisierte Rollläden sind nützliche Hilfsmittel. Das Badezimmer sollte im Hinblick auf die Dusche möglichst ebenerdig sein. Alternativ empfiehlt sich das Anbringen einer kleinen Rampe. Griffe in Reich- weite erleichtern außerdem das Duschen, Baden oder Waschen am Waschbecken. Barrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen der Begrifflichkeit „barrierefrei“ und „behindertengerecht“ einen Unterschied gibt. So ist eine Behinderung jeweils individuell. Menschenmit Sehbehinderung haben ande- re Bedürfnisse als beispielsweise Personen, die quer- schnittsgelähmt und deshalb auf den Rollstuhl angewie- sen sind. Beide Menschen haben eine Behinderung, ein querschnittsgelähmter Mensch benötigt jedoch grund- sätzlich eine anders gestaltete Wohnung als ein sehbe- hinderter Mensch. Eine behindertengerechte Wohnung ist deshalb nach der individuellen Behinderung gestaltet, während eine barrierefreie Wohnung grundsätzlich da- hingehend zu gestalten ist, dass alle Wohnbereiche un- gehindert erreicht werden können. Eine barrierefreie Wohnung wird nicht nur von älteren Menschen und Menschen mit körperlichen Einschrän- kungen benötigt, sondern ist für die ganze Familie eine große Erleichterung. Beratung: Barrierefrei Leben e. V. www.barrierefrei-leben.de  Haus für Barrierefreiheit „Beratungszentrum für Technische Hilfen & Wohnraumanpassung“ Alsterdorfer Markt 7 22297 Hamburg (ab Januar 2020) Kontakt: Telefon: 040 299956-0 (keine Beratung) Fax: 040 293601 E-Mail: info@online-wohn-beratung.de Internet: www.online-wohn-beratung.de (Deutschlandweite Onlineberatung)  Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg Telefon: 040 85599200 Alsterdorfer Markt 7 (ab 2021)  Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) für behinderte Menschen Telefon: 040 85599200 Alsterdorfer Markt 7 (ab 2021) 3.1.4 Hausnotruf Der Hausnotruf ist ein Hilfsmittel, das alleinstehenden Menschen ein hohesMaß an Sicherheit bietet. Bei einem Sturz oder plötzlicher Übelkeit, kann der Hausnotruf Ab- hilfe schaffen und schnelle Hilfe bieten. Auf dem Markt gibt es unterschiedliche Systeme, die Funktionsweise der Hausnotrufgeräte ist immer dieselbe: Dabei trägt man einen kleinen Funksender bei sich, der mit einer Notrufzentrale verbunden ist. Wird der Knopf gerückt, ruft die Zentrale zu Hause an und meldet sich über einen speziellen Lautsprecher, der ebenfalls zum System gehört. Falls dabei keine Antwort gegeben wird, benachrichtigt die Notrufzentrale einen Angehörigen, der vorher festgelegt wurde. Kostenübernahme kann über die Pflegekasse oder bei fehlenden Voraussetzungen über Sozialleistungen (So- zialhilfe/Grundsicherung) erfolgen. 13 3. Wohnen © Dan Race · fotolia.com

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