Altona im Alter neu entdecken

Mit einerVorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie selbst eine Person Ihres Vertrauens, die dann rechtswirksam handeln darf. Weitere Information erhalten Sie in der Broschüre „Ich sorge vor!“ In gedruckter Form ist die Broschüre kostenfrei erhältlich bei: Behörde für Gesundheit undVerbraucherschutz (BGV) Telefon: 040 42837-2368 E-Mail: publikationen@bgv.hamburg.de 6.4Testament Das Testament bekundet den letzten Willen eines Men- schen. In dem Testament wird rechtlich verbindlich gere- gelt, wer welchen Nachlass des Verstorbenen erhalten soll. Um dem Testament einen Charakter der unumstöß- lichen Rechtsverbindlichkeit zu geben, sollte es notariell erstellt werden. Auch ein handgeschriebenes Testament besitzt Gültigkeit, aufgrund der Tatsache, dass ein Ange- höriger jedoch in den Besitz des Schriftstücks geraten könnte und im Falle einer testamentarischen Benachtei- ligung desselben dieses vernichten könnte, sollte der No- tar zur Aufstellung des Testaments eingeschaltet werden. ImTodesfall eröffnet der Notar dann auch das Testament. 6.5 Rechtliche Betreuung Wir alle können durch eine Krankheit, einen Unfall oder im Alter in eine Situation kommen, in der wir Entschei- dungen z. B. über gesundheitliche oder finanzielle Be- lange vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst treffen können. In Betracht kommt in diesem Fall die Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers als gesetzliche Vertre- tung. Hierüber entscheidet das Betreuungsgericht. Es wird dabei geprüft, ob die Betreuungsperson vorrangig aus demKreis der Angehörigen ausgewählt werden kann. Ziel des Betreuungsrechts ist eine gesetzliche Vertretung, die am individuellen Bedürfnis des kranken oder behin- derten Menschen ausgerichtet ist, seine verbliebenen Kompetenzen berücksichtigt, seine Selbstbestimmung möglichst wahrt und Rechtseingriffe auf das notwendige Maß beschränkt. Eine Betreuung wird jedoch nur dann eingerichtet, wenn Hilfemöglichkeitenwie dieUnterstützung durch Familien­ angehörige, Freunde oder Soziale Dienste nicht greifen. Wenn es darumgeht, dass jemand seinen Haushalt nicht mehr selbstständig führen oder seine Wohnung nicht mehr verlassen kann, wird in der Regel kein Betreuer bestellt. Hier kommt es auf ganz praktische Hilfen an, für die keine gesetzliche Vertretung erforderlich ist. Eine Betreuung kann durch eine wirksame und ausrei- chende Vollmacht vermieden werden. Wer im Angehö- rigen- und Bekanntenkreis auf jemanden zählen kann, demer uneingeschränkt vertraut, sollte daher überlegen, dieser Person eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. 35 6. Vorsorge und Betreuung Kirchliche Friedhöfe der Elbgemeinden Blankenese Sülldorfer Kirchenweg 151, 22589 Hamburg Telefon 0 40 / 87 27 61, Fax 0 40 / 87 42 60 info@friedhof-blankenese.de Flottbek Stiller Weg 28, 22607 Hamburg Telefon 0 40 / 82 90 74, Fax 0 40 / 82 27 88 58 friedhof@kirche-in-flottbek.de Nienstedten Nienstedtener Marktplatz 19a, 22609 Hamburg Telefon 0 40 / 82 88 60, Fax 0 40 / 82 34 00 friedhof@kirche-nienstedten.de

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