Wegweiser für Seniorinnen und Senioren in Hamburg-Nord

31 7. Pflege und Unterstützung 7.3 Pflegeversicherung Durch das Pflegestärkungsgesetz möchte das Bundesgesund- heitsministerium die pflegerische Versorgung deutlich verbes- sern. Bereits seit dem 1. Januar 2015 wurden die Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige deutlich ausgewei- tet. Zusätzlich wurde die Zahl der Betreuungskräfte in statio- nären Pflegeeinrichtungen erhöht. Dadurch soll die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und Demenzkranken wegfallen. Im Fokus steht der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen. Was verbessert sich für die Pflege zu Hause? Ein kurzer Überblick: • Die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können künftig besser miteinander kombiniert werden. • Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege werden ausgebaut. • Niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote wer- den gestärkt. • Die Zuschüsse für Umbau- und Pflegehilfsmittel werden erhöht. Welche Unterstützungsmaßnahmen gibt es künftig für pflegen- de Angehörige? Jede Pflegesituation ist individuell. Deshalb sollen pflegende Angehörige künftig besser in ihrer jeweiligen Situation entlastet werden. Unterstützungsangebote werden deshalb ausgeweitet und die Leistungen können passgenauer in der konkreten Si- tuation eingesetzt werden. Entlastend wirkt sich mit Sicherheit auch die Erhöhung der Zuschüsse für nötige Umbaumaßnahmen und zum Verbrauch von Pflegemitteln aus. Zudem soll auch die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessert werden. Pflegende Angehörige können sich künftig für zehn Tage vom Arbeitgeber freistellen lassen. 7.4 Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege Bei der Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Angebot, wenn z. B. pflegende An- gehörige ausfallen oder einen Urlaub brauchen. Auch beim Übergang vom Krankenhaus zurück in die eigene Wohnung kann zunächst eine Kurzzeitpflege hilfreich sein, falls Sie noch nicht kräftig genug sind, um in der eigenen Wohnung zurecht zu kommen, oder nach einem Krankenhausaufenthalt ein er- höhter Pflegeaufwand im häuslichen Bereich nicht abgedeckt werden kann. Auch wenn ein Platz in einer vollstationären Einrichtung notwendig geworden ist, dieser aber noch nicht verfügbar ist, kann die Kurzzeitpflege hierfür überbrücken. Auch hier berät Sie der Pflegestützpunkt Hamburg-Nord. © kzenon · thinkstock.com

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