Seniorenwegweiser Bezirk Hamburg-Nord

und Fähigkeiten einzubeziehen, die Beziehungen zwischen den Generationen zu verbessern, den Prozess des Älterwerdens in Würde und ohne Diskriminierung zu unterstützen. (…) Dieses Ziel ist durch alle Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg unter aktiver Eigenbeteiligung der Hamburger Seniorinnen und Senioren zu fördern.“ Eine Evaluierung des Gesetzes 2020 befand: „Das Gesetz ist im Bundesvergleich fortschrittlich“. Mit dem Seniorenmitwirkungsgesetz ist es gelungen, einen verlässlichen und modernen Rahmen zu schaffen, dass ältere Menschen ihre vielfältigen Erfahrungen bei der Mitgestaltung der Stadt generationengerecht einbringen können. Viele Seniorinnen und Senioren engagieren sich in den Hamburger Seniorenvertretungen. Die gesetzlichen Bestimmungen haben ihnen den Zugang zu den Gremien erleichtert. Es gibt keine Sonderrechte für große Organisationen, wenn es um deren Besetzung geht. Im Gesetz ist verankert, dass die Seniorenbeiräte den Anspruch darauf haben, bei allen Belangen, die die ältere Generation betreffen, angehört zu werden. Dazu gehört auch, älteren Menschen jeder geschlechtlichen Identität und jeder sexuellen Orientierung gleiche Teilhabe und Anerkennung zukommen zu lassen und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dieses ist für alle Hamburger Behörden verpflichtend, wenn es darum geht, Entscheidungen zu treffen. Einer Initiative der Seniorinnen- und Seniorenvertretungen im Allgemeinen und im Einzelfall bedarf es dazu nicht. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht der Grundsatz: „Nicht über Seniorinnen und Senioren ohne Seniorinnen und Senioren“. 6 2. Einleitung © pikselstock · adobestock.com © Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

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