Informationsbroschüre Gemeinde Hammersbach
chen und neue Eingangswege – wie wir sie heute kennen – geschaffen. Im Untertor ist das nachgebildete Wappen des Marköbeler Gerichtes von 1706 eingelassen. Es zeigt neben dem Wappen Richtschwert und Schwurhand als Zeichen der eigenen Blut gerichtsbarkeit. Das Original befindet sich am Sockel des benachbarten Hauses. In alten Aufnahmen ist noch zu sehen, dass das Untertor ursprünglich nur eine Öffnung hatte. In den 60er-Jahren wurde ein Durchgang gebro- chen, umFußgängern getrennt von der Fahrbahn ein Durchqueren des Tores zu ermöglichen. Die einzigen Zugänge nach Marköbel durch das Untertor (Gelnhäuser Pforte) und das Ober- tor (Rödertor = Baiersröderhof) waren durch Schlagbäume vor demGraben bewacht. Der dem Untertor vorgelagerte Grabenwar gleichzeitig der Mühlgraben, ein künstlich angelegter Seitenarm des Krebsbaches, der dieUntermühle (heute Lan- genbergheimer Straße 7) antrieb. Das Obergeschoss des Untertores diente zeit- weise als „Betzenkammer“ (Gefängnis der Gemeinde). Die vollständig erhaltene Ringmauer wurde erst im Rahmen der Flurbereinigung 1905 abgebro- Das Untertor ist einer der beiden ehemals einzi- gen Zugänge nach Marköbel, das bis 1905 kom- plett durch eine Mauer umschlossen war. 1368 erhielt Ulrich von Hanau vom deutschen Kaiser das Recht, Marköbel als Stadt mit Mauern zu befestigen. Eine direkte Stadtrechtsverleihung ist nicht über- liefert. AberMarköbel wurde in der Folgezeit mit einer Mauer und Schießscharten (Ringmauer) und freiemUmgang hinter der Mauer sowie mit Türmen, einem vorgelagerten Graben mit 14 m Breite und 3 m Tiefe befestigt. Vor dem Graben stand eine dornenreiche und undurchdringliche Hecke, „Gebück“ genannt. Untertor/Oberturm 10
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