Informationsbroschüre Gemeinde Hammersbach

chen und neue Eingangswege – wie wir sie heute kennen – geschaffen. Im Untertor ist das nachgebildete Wappen des Marköbeler Gerichtes von 1706 eingelassen. Es zeigt neben dem Wappen Richtschwert und Schwurhand als Zeichen der eigenen Blut­ gerichtsbarkeit. Das Original befindet sich am Sockel des benachbarten Hauses. In alten Aufnahmen ist noch zu sehen, dass das Untertor ursprünglich nur eine Öffnung hatte. In den 60er-Jahren wurde ein Durchgang gebro- chen, umFußgängern getrennt von der Fahrbahn ein Durchqueren des Tores zu ermöglichen. Die einzigen Zugänge nach Marköbel durch das Untertor (Gelnhäuser Pforte) und das Ober- tor (Rödertor = Baiersröderhof) waren durch Schlagbäume vor demGraben bewacht. Der dem Untertor vorgelagerte Grabenwar gleichzeitig der Mühlgraben, ein künstlich angelegter Seitenarm des Krebsbaches, der dieUntermühle (heute Lan- genbergheimer Straße 7) antrieb. Das Obergeschoss des Untertores diente zeit- weise als „Betzenkammer“ (Gefängnis der Gemeinde). Die vollständig erhaltene Ringmauer wurde erst im Rahmen der Flurbereinigung 1905 abgebro- Das Untertor ist einer der beiden ehemals einzi- gen Zugänge nach Marköbel, das bis 1905 kom- plett durch eine Mauer umschlossen war. 1368 erhielt Ulrich von Hanau vom deutschen Kaiser das Recht, Marköbel als Stadt mit Mauern zu befestigen. Eine direkte Stadtrechtsverleihung ist nicht über- liefert. AberMarköbel wurde in der Folgezeit mit einer Mauer und Schießscharten (Ringmauer) und freiemUmgang hinter der Mauer sowie mit Türmen, einem vorgelagerten Graben mit 14 m Breite und 3 m Tiefe befestigt. Vor dem Graben stand eine dornenreiche und undurchdringliche Hecke, „Gebück“ genannt. Untertor/Oberturm 10

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