Seniorenwegweiser - sich im Alter in Haßloch wohlfühlen

7.7. Telefongebührenermäßigung Personen, die von der Zahlung der Rundfunk- und Fernseh- gebühren befreit sind, oder Personen, die einen Schwerbe- hindertenausweismit demMerkzeichen RF besitzen, können auf Antrag Vergünstigungen im Telefondienst erhalten. Bürgerbüro Haßloch, Langgasse 64 Tel. 06324 935200 7.8. Wohngeld Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der der Absicherung desWohnens in angemessenemWohnraumdient. Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter oder Las- tenzuschuss für Eigenheime und nur auf Antrag gewährt. Die Gewährung von Wohngeld ist von verschiedenen Faktoren abhängig: J der Höhe des Brutto(familien)einkommens J der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung, die nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung/des Hauses festgelegt ist J der Zahl der zumHaushalt gehörenden Familienmitglieder Bewohner von Alten- und Pflegeheimen haben ebenfalls einen Anspruch auf Wohngeld. Bürgerbüro Haßloch, Langgasse 64 Tel. 06324 935200 7.9. Pflegeversicherung In der Pflegeversicherung sind alle Mitglieder der Kranken- kassen gesetzlich wie privat pflichtversichert. Pflegebedürf- tig ist, wer die Verrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr ohne Hilfe erledigen kann. Die Leistungen der Pflegekasse sind antragsabhängig. Antragsberechtigt ist der Pflegebe- dürftige bzw. ein Bevollmächtigter. Bei festgestellter Pflegebedürftigkeit ergeht von der Pflege- kasse ein Bescheid. Seit 01.01.2017 gelten fünf Pflegegrade zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit von Versicherten. Tabelle Pflegegeld Pflegebedürftigkeit in Pflegegraden Pflegegeld Pflegegrad 1 – Pflegegrad 2 316 Euro Pflegegrad 3 545 Euro Pflegegrad 4 728 Euro Pflegegrad 5 901 Euro Auskunft, Beratung sowie die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse/Krankenkasse und beim Pflegestützpunkt Haßloch Tel. 06324 5930421 Tel. 06324 5930422 41 © Alexander Raths · adobestock.com

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