Wegweiser für Seniorinnen und Senioren, Angehörige und Helfer Stadt Hattingen

3. Pflegeversicherung Hattingen 18 Seniorenwegweiser Pflegebedürftigkeit ein. Sie dienen der Anpassung der Pflegeplanung und der Erfassung des Rehabili- tations- und Präventionsbedarfs. 3.4 Häusliche Pflege Zu Ihrer Entlastung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, der Grund- und der Behandlungspflege können Sie auf zahlreiche ambulante Pflege- und Hilfsdienste zurückgreifen. Eine Auflistung der zur- zeit bekannten Pflegedienste finden Sie unter Punkt 4.1 Pflegedienste. Leistungen der Pflegekasse bei häuslicher Pflege Pflegegeld Wenn Sie von Angehörigen, Nachbarn oder Freun- den gepflegt werden, erhalten Sie eine Geldleistung, deren Höhe sich an dem Pflegegrad orientiert. Pflegesachleistungen Bei der Pflege durch einen Pflegedienst wird eine Sachleistung gewährt, das heißt, die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst bis zu einer Höchstgrenze ab. Kombinationsleistungen Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden. Bei einer solchen Kombination wird der nicht genutzte Prozentsatz der Pflegesach- leistung als gekürztes Pflegegeld ausgezahlt. 3.5 Entlastungsbetrag Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 € monatlich. Der Betrag dient der Erstat- tung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von: • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege • Leistungen der Kurzzeitpflege • Leistungen der ambulanten Pflegedienste, jedoch nicht für die Leistung körperbezogener Pflegemaßnahmen • Leistungen der anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag Modul 1: Mobilität Kriterien sind z. B. Positionswechsel imBett, Umset- zen, Treppensteigen Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Kriterien sind z. B. Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, örtliche und zeitliche Orientierung Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Kriterien sind z. B. selbstschädigendes und auto- aggressives Verhalten, Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen, Ängste Modul 4: Selbstversorgung Kriterien sind z. B. Duschen und Baden, An- und Auskleiden, mundgerechtes Zubereiten der Nah- rung und Eingießen von Getränken Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Kriterien sind z. B. Medikation, Absaugen und Sau- erstoffgabe, Verbandswechsel und Wundversor- gung, Arztbesuche Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Kriterien sind z. B. Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen, Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds Die einzelnen Kriterien werden mit Punkten bewer- tet; der Punktewert resultiert daraus, wie selbst- ständig der jeweilige Mensch ist. Die Punkte aus den sechs Modulen werden unterschiedlich gewichtet und ergeben zusammen das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit. Darüber hinaus gibt es: Modul 7: Außerhäusliche Aktivitäten Modul 8: Haushaltsführung Die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten werden zwar in den Modulen 7 und 8 erfasst, fließen aber nicht in die Einstufung der

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=