Wegweiser für Seniorinnen und Senioren, Angehörige und Helfer Stadt Hattingen

3. Pflegeversicherung Seniorenwegweiser 19 Hattingen Leistun n der Pflegeversicherung die pflegebedürftigen Aufwendungen bis zu 1.612 € für acht Wochen pro Kalenderjahr. Die acht Wochen müssen nicht zusammenhängend genommen wer- den. Während der Kurzzeitpflege wird für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher (anteiligen) Pflegegeldes fortgewährt. Der Leis- tungsbetrag kann um bis zu 1.612 € aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinde- rungspflege auf insgesamt bis zu 3.224 € im Kalen- derjahr erhöht werden. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf die Verhinderungspflege angerechnet. Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt auch, wenn für die Finanzierung der genannten Leistun- gen schon Mittel der Verhinderungspflege einge- setzt werden. Die Leistung kann innerhalb des jeweiligen Kalen- derjahres in Anspruch genommen werden; wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. 3.6 Häusliche Pflege in der Sozialhilfe Liegen nach Feststellung des Medizinischen Diens- tes die Voraussetzungen für einen Pflegegrad nicht vor oder ist der tatsächliche Pflegebedarf höher als die pauschalierte Sachleistung der Pflegekasse, kann unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen Hilfe zur Pflege aus Mitteln der Sozialhilfe gewährt werden. Dabei werden die Leistungen in der Regel nicht pauschaliert, sondern entsprechend dem tatsächlichen Bedarf gewährt. Wenden Sie sich an den Fachbereich Soziales und Wohnen: Anja Schuster, Telefon: 204-5522 Birgit Steenmann, Telefon: 204-5533 3.7 Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege ist die vorübergehende Pflege eines pflegeberdürftigen Patienten in einem Heim, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mög- lich oder nicht ausreichend ist. Dieses Angebot richtet sich vor allem an diejenigen, deren Versor- gung vorübergehend nicht sichergestellt ist, zum Beispiel wenn pflegende Angehörige krank werden, Urlaub machen oder aus anderen Gründen ausfal- len. Kurzzeitpflege ist auch dann sinnvoll, wenn ein Pflegebedürftiger nach einer Krankenhausbehand- lung zu Hause noch nicht zurechtkommt. Sie dient dann der Rehabilitation. Die Pflegekasse übernimmt Pflegegrade Geldleistung ambulant Sachleistung ambulant Entlastungsbetrag ambulant(zweckgebunden) Pflegegrad 1 125 € Pflegegrad 2 316 € 689 € 125 € Pflegegrad 3 545 € 1.298 € 125 € Pflegegrad 4 728 € 1.612 € 125 € Pflegegrad 5 901 € 1.995 € 125 € Beratungstelefon 02324 / 9023523 Bredenscheider Str. 139, 45527 Hattingen , www.pflege-boecker.de Hilfe bei Pflegebedürftigkeit Pflegeberatung Betreuung und Entlastung medizinische Pflege hauswirtschaftliche Hilfe Klinikentlassungen Ihr persönlicher Pflegedienst für Hattingen und Sprockhövel Bei uns sind Sie in den besten Händen!

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