Seniorenwegweiser der Stadt Hattingen

Hat tingen 42 Seniorenwegweiser Weiterführende Links: • Bundesjustizministerium: www.bmj.bund.de • Justizministerium NRW: www.justiz.nrw.de • Betreuungslexikon der Uni Bochum: www.betreuerlexikon.de 7.2 Testament Da der Tod einen jederzeit treffen kann, sollte man die Erbfolge rechtzeitig verbindlich festlegen, um Auseinandersetzungen nach demTod zwischen den Hinterbliebenen zu vermeiden. Hier sind Fragen zu bedenken wie: • Wie sichere ich meinen Ehepartner ab? • Wie verhindere ich, dass Kinder vor dem Tod meines Ehepartners ihren Erbteil verlangen? • Wie sichere ich meine Kinder ab, falls mein Ehepartner wieder heiratet? • Wer beerbt meine Erben? • Wie kann ich verhindern, dass Ansprüche auf den Pflichtteil geltend gemacht werden? • Wie bedenke ich Lebensgefährten oder andere Menschen, die für mich gesorgt haben, – und viele weitere Fragen. Neben der gesetzlichen Erbfolge, die eingreift, wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, bestehen verschiedene Möglichkeiten, die Erbfolge individuell zu regeln. Erbvertrag Zunächst besteht die Möglichkeit, einen Erbvertrag abzuschließen. Durch den Vertrag entsteht im Gegensatz zu einem Testament eine rechtliche Bindung zwischen demErblasser und demVertragspartner. Begünstigter kann sowohl der Vertragspartner als auch ein am Erbvertrag Unbeteiligter sein. Sie enthält vorsorgliche Regelungen für den Fall der Anordnung einer Betreuung. Hierbei schlägt der Verfügende demBetreuungsgericht eine Person vor, die als Betreuer bestellt werden soll. Es können auch Wünsche bezüglich der pflegerischen Versorgung oder Unterbringung darin festgehalten werden. Sie unterscheidet sich von der Vorsorgevollmacht dadurch, dass sie erst dannWirkung entfaltet, wenn das Gericht aufgrund der gesundheitlichen Situation es für erforderlich hält, die vorgeschlagene Person als Betreuer zu bestellen. Wer ein Schriftstück besitzt, in dem jemand für den Fall seiner Betreuung Vorschläge zur Auswahl des Betreuers geäußert hat, hat dieses unverzüglich an das Betreuungsgericht abzuliefern, nachdem er von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers Kenntnis erlangt. Die Einsetzung eines Betreuers ist jedoch mit Kosten verbunden, die je nach Vermögenslage selbst oder von der Staatskasse getragen werden. Rechtliche Betreuung Wurde weder eine Vorsorgevollmacht erteilt noch eine Betreuungsverfügung erlassen, so wird durch das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet, wenn die Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann. Dann trifft ein Betreuer die notwendigen Entscheidungen. In der Regel werden Angehörige als ehrenamtliche Betreuer bestellt. Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, bestellt das Gericht eine neutrale Betreuungsperson, die entweder einem Betreuungsverein angehört oder freiberuflich tätig ist. Es erfolgt aber in jedem Fall eine Kontrolle durch das Gericht. Die gesetzliche Betreuung wird beantragt beimAmtsgericht Hattingen, Bahnhofstraße 9, 45525 Hattingen, Telefon: 5050. Kleine Weilstraße 23 – 25 45525 Hattingen www.stratmann-bestattungen.com Telefon (0 23 24) 2 33 77 Wenn der Mensch dem Menschen den Dienst erweisen muss … …wir übernehmen alles für Sie Der Meisterbetrieb mit dem besonderen Service Erd-, Feuer- und Seebestattungen · eigener Abschiedsraum · Mitglied im Fachverband des deutschen Bestattungsgewerbes zertfiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 … rufen Sie uns zur Beratung und Bestattungsvorsorge

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