Stadt Hechingen Bauen und Sanieren

35 9.4 Umnutzung / Nutzungsänderung Wenn bestehende Gebäude oder Teile eines Gebäudes anderweitig genutzt werden sollen, ist die Nutzungsänderung verfahrensfrei, wenn 1. für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderun­ gen gelten als für die bisherige Nutzung oder 2. durch die neue Nutzung zusätzlicher Wohnraum in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Innenbereich geschaffen wird. Alle anderen Umnutzungen bedürfen der Genehmigung, vor allem dann, wenn auch bauliche Änderungen an tragenden Teilen geplant sind. Dies ist dann der Fall, wenn z. B. in einer an ein Wohnhaus angebauten Scheune oder Garage eine Wohnung geschaffen, oder in einer Wohnung eine Arzt­ praxis eingebaut werden soll. 9.5 Genehmigungspflichtige Vorhaben Wer eine Baumaßnahme ohne die erforderliche Genehmigung durchführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert eine Geldbuße, bzw. kann dazu gezwungen werden, den ursprünglichen Zustand wieder herzustel­ len. Oft genügt schon ein Anruf bei der Baurechtsbehörde, um zu erfahren, ob die geplante Baumaßnahme genehmigungsfrei ist oder nicht.

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