Stadt Hechingen Bauen und Sanieren

9.6 Steuerliche Vergünstigungen Auch bezüglich finanzieller Zuschüsse rentiert sich eine Anfrage bei den zuständigen Behörden. Daneben gibt es eine Reihe steuerlicher Vergünsti­ gungen oder günstige, speziell für Altbauten vorgesehene Finanzierungen. In § 82a der Einkommensteuerdurchführungsverordnung ist im Einzel­ nen geregelt, welche Maßnahmen steuerlich begünstigt abgeschrieben werden können. Ob man allerdings mit einem Altbau finanziell günstiger wegkommt als bei einem Neubau, hängt ganz wesentlich vom Zustand des alten Hauses ab. Wer einen Altbau erwerben will, sollte deshalb im­ mer Sachverständige (Adresse über die Architekten- und Handelskammer) zu Rate ziehen. Wenn die Erneuerungsarbeiten in den Bereich der Sanie­ rung fallen, ist größte Vorsicht geboten. Der Zeitaufwand für die baulichen Maßnahmen, wie auch die finanziellen Opfer können dann wesentlich hö­ her sein als beim Neubau. Allerdings repräsentieren solche Objekte im sanierten Zustand einen meist auch unvergleichbaren Wert. Saniert man eine denkmalgeschützte Immobilie, kann man diese Moder­ nisierungskosten mit einem höheren Abschreibungssatz von der Steuer absetzen. Des Weiteren können Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungs­ kosten im Eigenheim die tarifliche Steuer um 20 Prozent (max. 1.200 4 ) mindern. Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material laut § 35a Einkommensteuergesetz. Das Finanzamt erkennt nur die Aufwen­ dungen an, die mit einem Kontoauszug nachgewiesen werden können, bzw. die nicht bar bezahlt wurden. Bei staatlicher Förderung (wie z. B. KfW-Darlehen) ist kein Steuerabzug möglich. 36 IX. Renovierung, Modernisierung, Sanierung Lotzenäcker 7 | 72379 Hechingen | www.dehn-gmbh.de WOHNUNGSBAU | GEWERBEBAU INDUSTRIEBAU | SANIERUNG

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