Stadt Hechingen Bauen und Sanieren

10.1 Dachausbau Nach wie vor liegen in deutschen Dachräumen ungeahnte Kapazitäten an Wohnraum brach. Dabei könnte sich gerade in Ballungsräumen mit for­ ciertem Dachausbau die Wohnraumnot auf schnelle und relativ bequeme Art und Weise lindern lassen, denn im Vergleich zur Bereitstellung von gänzlich neuem Wohnraum sind Dachausbauten mit deutlich weniger Zeit-, Arbeits- und Kostenaufwand verbunden. Nicht zuletzt lockt der Staat mit Zuschüssen und steuerlichen Erleichterungen. Gelockerte Bau­ bestimmungen und zügigere Genehmigungsverfahren erleichtern ebenfalls die Entscheidung für den Dachausbau. In so manchem Fall kann auf eine behördliche Genehmigung sogar ganz verzichtet werden. In welchen Fäl­ len eine offizielle Ausbaugenehmigung erforderlich ist, erfahren Sie beim Fachbereich 3, SG Bauordnung. Genehmigungsfrei ist der Ausbau einzelner Aufenthaltsräume unterm Dach, wenn in einem Wohngebäude die Dachkonstruktion und die äu­ ßere Gestalt des Gebäudes nicht verändert werden. Bei dem Einbau von Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss ist darauf zu achten, dass die in der Landesbauordnung von Baden-Württemberg festgelegte Raumhö­ he nicht unterschritten wird. Sonderregelungen gelten bei Maßnahmen an und in der Nähe von Baudenkmälern. Als einzelne Aufenthaltsräume gelten Räume, die im selben Gebäude befindlichen Wohnungen räum­ lich oder funktionell zugeordnet sind (z. B. einzelne Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume, sowie freiberuflich genutzte Räume, soweit sie mit einer Wohnung räumlich verbunden sind). Bei Gebäuden mit zwei und mehr Vollgeschossen sind bei Wohnräumen im Dachgeschoss ggf. besondere Brandschutzvorschriften zu beachten. Auskünfte hierüber erhalten Sie bei den Bauverständigen der Baurechtsbehörde, Telefon 07471 940-147. Jede Nutzungseinheit (Wohnung) im Dachgeschoss muss über zwei unab­ hängige Rettungswege verfügen: Einen Zugang über das Treppenhaus, sowie mindestens ein von der Feuer­ wehr anleiterbares Fenster (lichte Größe 90 cm breit x 120 cm hoch), das möglichst in der Giebelwand sein sollte. 10.2 Dachgauben Dachaufbauten und Gauben sind genehmigungspflichtig, da konstruk­ tiv in den Dachstuhl eingegriffen wird. Sie müssen also einen Bauantrag zusammenstellen. 37 X. Dachausbau Linsenäcker 4 - 72379 Hechingen Tel. 0 74 71/62 12 80 - Fax 62 12 81 info@zimmereitietz.de www.zimmerei-tietz.de Linsenäcker 4 · 72379 Hechingen · Tel. 0 74 71/62 12 80 · Fax 62 12 81 · info@zimmereitietz.de

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