Stadt Hechingen Bauen und Sanieren

Die Erhaltung von Denkmälern ist in unserer Zeit zu einer wichtigen Auf­ gabe geworden. Dabei geht es heute nicht mehr nur um einige historische Prunkstücke wie Kirchen und Schlösser, sondern ganz allgemein um Zeug­ nisse unserer lebendigen Vergangenheit, um gewachsene Stadt- und Ortsbereiche und ganze Ensembles (Wohnquartiere, Straßenzüge, Plätze, Grünanlagen) und Dörfer, aber auch um Einzelbauten wie alte Bauernhäu­ ser oder Fabrikanlagen aus frühindustriellen Epochen. Auch Kleinigkeiten, wie ein Innungsschild, eine alte Tür oder auch nur ein Türbeschlag können erhaltenswert sein – allein als Erinnerung an die handwerklichen Leistun­ gen unserer Vorfahren. Unsere historischen Kulturgüter liefern aussagekräftige Belege für die Entwicklung von Stadt und Land. Sie bestimmen ihren Charakter, tragen zu Unverwechselbarkeit bei und leisten Orientierungshilfe. Sie wecken bei den Bürgern Erinnerungen und Vertrautheit – abgesehen davon, dass sie dem Eigentümer die Chance eröffnen, ein ungewöhnliches Ambiente für sein Zuhause zu schaffen. Trotzdem sind Hausbesitzer oft nicht sonder­ lich begeistert, wenn sie erfahren, dass ihr Anwesen unter Denkmalschutz gestellt werden soll. Verständlicherweise denken sie zunächst an Auflagen und Einschränkungen, die ihnen bei baulichen Veränderungen im Wege stehen können. Jedoch wird kein Eigentümer mit der Unterschutzstellung seines Hauses überrumpelt. Vielmehr erfolgt vorher eine Anhörung. Auch die Stadt kann sich zur geplanten Unterschutzstellung äußern. Bauliche Veränderungen an Baudenkmälern greifen fast zwangsläufig in die Substanz ein, vor allem dann, wenn das Gebäude mit zeitgemäßem Komfort ausgestattet werden soll. Einschneidende Umbaumaßnahmen erfordern viel Fingerspitzengefühl und Erfahrung. Hier müssen schon im Planungs­ stadium Architekten und Denkmalschützer zu Rate gezogen werden. Sind Bauteile, wie z. B. Fenster auszuwechseln, müssen sie auf Erhaltungs­ würdigkeit geprüft oder nach den Erkenntnissen eines speziellen Befundes ersetzt werden. Der jeweils zuständige Gebietskonservator beim Regie­ rungspräsidium Tübingen, Abteilung Denkmalschutz, gibt auch Tipps für Pflegemaßnahmen, Reinigung und Ansetzarbeiten. Für manchen Denkmaleigentümer stellt sich auch die Frage, wie er die Mittel für die Sanierung seines Objektes aufbringen soll. Doch auch hier gibt es in Einzelfällen aus Mitteln des Landes Zuschüsse. Man muss sich nur rechtzeitig vor Beginn einer Baumaßnahme nach Absprache mit dem zuständigen Gebietskonservator an das Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung Denkmalpflege, wenden. Neben Zuschüssen können auch steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Für Vorhaben an denkmalgeschützten Gebäuden ist immer eine denk­ malschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Diese ist mit dem entsprechenden Antragsformular und den notwendigen Unterlagen zu beantragen. Die Unterlagen müssen aussagekräftig die derzeitige Situa­ tion und die geplante Situation verständlich erläutern. Im Einzelfall kann es im Zuge des Verfahrens zudem erforderlich werden, dass sich die Denkmalschutzbehörden die örtlichen Gegebenheiten anschauen. Hierzu wird dann ein gemeinsamer Termin vereinbart. Bei Fragen zum Thema Denkmalschutz gibt Ihnen der Fachbereich 3, Sach­ gebiet Bauordnung / Denkmalschutz (Telefon 940-162), gerne Auskunft. 38 XI. Denkmalschutz

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