Leben und Älter werden im Rhein-Neckar-Kreis

Finanzielle Hilfen Wichtige Adressen: Rhein-Neckar-Kreis – Sozialamt Kurfürstenanlage 38 – 40, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 522-0 E-Mail: sozialamt@rhein-neckar-kreis.de www.rhein-neckar-kreis.de Öffnungszeiten: Mo., Di., Do., Fr. 07.30 – 12.00 Uhr, Mi 07.30 – 17.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Anschriften der Außenstellen: » » Muthstraße 4, 74889 Sinsheim » » Röntgenstraße 2, 69469 Weinheim » » Adelsförsterpfad 7, 69168 Wiesloch » » Hilfen bei Blindheit Menschen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge weniger als zwei Prozent der vollen Sehkraft beträgt, haben Anspruch auf Blindengeld – unabhängig von Einkommen und Vermögen. Einkommensabhängig gewähr t wird jedoch die Blindenhilfe. Bei Antragstellung werden folgende Dokumente benötigt: ein augenfachärztliches Gutachten bzw. ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „Bl“. Hinweis: Die Anträge auf Sozialhilfe erhalten Sie über die Bürgermeisterämter oder über das Sozialamt des Rhein-Neckar-Kreises. © Gina Sanders – Fotolia 82

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