Ratgeber für Menschen mit Behinderung Stadt Herne

26 2. Gesetzliche Ansprüche Gesetzliche Ansprüche Wenn es zu Hause alleine nicht mehr geht Wohnen im Alter Gesundheit Gemeinsames Handeln Begegnung, Bildung Kultur, Sport & Freizeit Notfall- Telefonnummern Den letzten Weg in Würde gehen Beratung und Information So wurden die Leistungen der Pflegeversicherung bei ambulanter Pflege erheblich ausgeweitet und flexibler und passgenauer gestaltet. Alle Pflegebedürftigen haben nun einen umfassenden Anspruch auf Pflegeberatung durch Kassen, Pflegestützpunkte und ambulante Pflegedienste. Aber auch die Versorgung in den Heimen wurde verstärkt: Die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in der stationären Pflege konnte deutlich gesteigert werden, und in vielen Bundesländern ist es auch bereits zu Verbesserungen beim Personalschlüssel in der Pflege gekommen. Personen, die nicht pflegeversichert sind, oder bei denen die Leistungen der Pflegeversicherung zur Sicherstellung der Pflege nicht ausreichen, können im Fachbereich Soziales (ergänzende) Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII beantragen. Pflegeeinsätze werden z. B. durch ambulante Pflegedienste und Sozialstationen als Sachleistung erbracht oder es wird ein Pflegegeld für selbstorganisierte Pflege – zum Beispiel durch Angehörige – gezahlt. Die Pflegeversicherung übernimmt nach den Vorschriften des SGB XI je nach Pflegegrad die pflegebedingten Aufwendungen bis zu den dort genannten Höchstbeträgen (die exakten Beträge – nach Leistungsart gestaffelt – finden Sie in den nachfolgend aufgeführten Tabellen). Leistungen im ambulanten Bereich im Überblick: Leistungen für die häusliche Pflege nach dem Sozial- gesetzbuch 11. Teil können als Pflegegeld, als Pflegesachleistung oder als Kombination gewährt werden, §§ 36, 37, 38 SGB XI. Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, wenn die erforderliche Pflege und Versorgung durch selbst engagierte Personen und/oder Angehörige übernommen wird. Pflegesachleistungen sind Leistungen, welche durch professionelle Pflegekräfte durchgeführt werden, die einen Versorgungsauftrag mit der Pflegekasse haben (Pflegedienste). Pflegegrad Geldleistung Sachleistung Entlastungs- betrag 1 125 Euro 2 316 Euro 689 Euro 125 Euro 3 545 Euro 1.298 Euro 125 Euro 4 728 Euro 1.612 Euro 125 Euro 5 901 Euro 1.995 Euro 125 Euro Zusätzlicher Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 – 5: Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Dieser soll die Pflegebedürftigen und die pflegenden Angehörigen © nmann77 / Fotolia

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