Seniorenwegweiser der Stadt Herne

2. Gesetzliche Ansprüche 2. Gesetzliche Ansprüche 19 Leistungen im ambulanten Bereich im Überblick: Leistungen für die häusliche Pflege nach dem Sozialgesetzbuch 11. Teil können als Pflegegeld, als Pflegesachleistung oder als Kombination gewährt werden, §§ 36, 37, 38 SGB XI. Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, wenn die erforderliche Pflege und Versorgung durch selbst engagierte Personen und/oder Angehörige übernommen wird. Pflegesachleistungen sind Leistungen, welche durch professionelle Pflegekräfte durchgeführt werden, die einen Versorgungsauftrag mit der Pflegekasse haben (Pflegedienste). Pflegegrad Geldleistung Sachleistung Entlastungs- betrag 1 125 Euro 2 316 Euro 724 Euro 125 Euro 3 545 Euro 1.363 Euro 125 Euro 4 728 Euro 1.693 Euro 125 Euro 5 901 Euro 2.095 Euro 125 Euro Zusätzlicher Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 – 5: Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Dieser soll die Pflegebedürftigen und die pflegenden Angehörigen unterstützen/entlasten, zum Beispiel um eine Betreuung im Alltag sicherzustellen. Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden. Im Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag darüber hinaus auch für die von ambulanten Pflegediensten erbrachte Körperpflege (Selbstversorgung) zur Verfügung. Leistungen im stationären Bereich im Überblick: Kurzzeitpflege (Pflegegrad 2 – 5) Die Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) ist eine Möglichkeit für die Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder ausreichend ist (auch Urlaub des Pflegepersonals ist möglich). Die Pflegekasse gewährt für acht Wochen (56 Tage) im Jahr die Möglichkeit der Kurzzeitpflege in Höhe von bis zu 1.774 Euro. Der Leistungsbetrag kann um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Verhinderungspflege (Pflegegrad 2 – 5) Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) kann im Unterschied zur Kurzzeitpflege auch in der häuslichen Umgebung erbracht werden bei einer krankheits-, urlaubsbedingten oder sonstigen Verhinderung der Pflegeperson. Auf diese Leistung besteht ein Anspruch für sechs Wochen (42 Tage) eines Kalenderjahres bis zur Höhe von 1.612 Euro. Der Leistungsbetrag kann um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Voraussetzung ist, dass der zu Betreuende bereits sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt wurde. Pflegegeldzahlungen bei Kurzzeit- oder Verhinderungspflege Das bisher bezogene Pflegegeld wird auch während einer Kurzzeitpflege zur Hälfte für maximal acht Wochen oder bei Verhinderungspflege zur Hälfte für maximal sechs Wochen weitergezahlt (§ 37 SGB XI). Tages-/Nachtpflege Unter Tages- und Nachtpflege versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer teilstationären Pflegeeinrichtung – wenn die häusliche Pflege nicht mehr sichergestellt oder zu bestimmten Zeiten nicht gewährleistet werden kann. Diese Leistungen können neben dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Diese teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung der pflegebedürftigen Person von der Wohnung zur Einrichtung und zurück. Tages- und Nachtpflegeleistungen 41 SGB XI Pflegegrad Betrag 1 – über Entlastungsbetrag bis zu 125 Euro 2 689 Euro 3 1.298 Euro 4 1.612 Euro 5 1.995 Euro Vollstationäre Pflege (Heimpflege) Pflegebedürftige, die in einer Pflegeeinrichtung rund um die Uhr versorgt werden, erhalten von der Pflegeversicherung Leistungen bei vollstationärer Pflege. Für diese vollstationäre Pflege in Senioren- und Pflegeeinrichtungen übernimmt die Pflegekasse die Leistungen der Pflege bis zur Höhe der in der nachfolgenden Tabelle genannten Beträge. Vollstationäre Pflege § 43 SGB XI Pflegegrad Betrag 1 – Zuschuss in Höhe d. Entlastungsbetrages 125 Euro 2 770 Euro 3 1.262 Euro 4 1.775 Euro 5 2.005 Euro

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