Ratgeber für Menschen mit Behinderung - Stadt Herne

V. Mobilität 29 3 . Erleichterungen im öffentlichen Personennahverkehr Erheblich Gehbehinderten G Außergewöhnlich Gehbehinderten aG Blinden Bl Hilflosen H Gehörlosen Gl steht die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Per- sonennahverkehr zu. Sie erhalten einen Schwerbehin- dertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck. Die unentgeltliche Beförderung ist nur mit zusätzli- chem Beiblatt mit einer Wertmarke möglich, die jährlich 72 Euro oder halbjährlich 36 Euro kostet. Kostenlos erhalten schwerbehinderte Menschen die Wertmarke, wenn Blindheit Bl oder Hilflosigkeit H vorliegt oder eine der nachstehenden Leistungen bezogen wird: • nach § 19 ff. SGB II und Sozialgeld nach § 28 SGB II von der Agentur für Arbeit, • laufende Leistungen nach dem dritten Kapitel des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, §§ 27 bis 40 SGB XII). Es darf sich jedoch nicht um einmalige Leis- tungen handeln, • Leistungen der Grundsicherung nach dem vierten Kapitel des SGB XII ( §§ 41 bis 46 SGB XII), • laufende Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt (nach § 27 a oder der Hilfe in beson- deren Lebenslagen nach § 27 d Bundesversorgungs­ gesetz BVG), • laufende Hilfe in besonderen Lebenslagen nach § 27 d BVG. Menschen zum Busfahren motivieren und bei den vor- handenen Kunden das Sicherheitsgefühl erhöhen. Auf dem Programm stehen unter anderem praktische Übun- gen, wie z. B. das richtige Ein- und Aussteigen. Darüber hinaus geben die HCR-Mitarbeiter/-innen auch zahlreiche Einblicke rund um den Linienverkehr in Herne. Natürlich besteht für die Teilnehmer/-innen auch die Gelegenheit, Fragen zu stellen und eigene Erlebnisse in Bus und Bahn zu schildern. Kontakt: Telefon: 02323 3893 - 0 2 . Parkerleichterungen Parkerleichterungen, insbesondere zur Nutzung von Behindertenparkplätzen, werden Schwerbehinderten gewährt, wenn sie vom zuständigen Versorgungsamt als „außergewöhnlich gehbehindert“ anerkannt oder blind sind (Vermerk aG oder Bl auf dem Schwerbehinderten- ausweis). Die Ausstellung eines EU-einheitlichen blauen Parkausweises kann bei der Stadtverwaltung Herne – Fachbereich Bürgerdienste an folgenden Stellen bean- tragt werden: Abteilung Fahrerlaubnis- und KFZ-Zulassungsbehörde Zimmer 3 oder 5 , Südstraße 8 , 44625 Herne Abteilung Bürgerdienste im Rathaus Wanne Zimmer 6 – 8 , Rathausstraße 6 , 44649 Herne Abteilung Bürgerzentrum Mitte Bahnhofstraße 38 , 44623 Herne

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