Ratgeber für Menschen mit Behinderung - Stadt Herne

V. Mobilität 30 V. Mobilität ermöglicht bzw. erleichtert werden. Fahrten z. B. für Arztbesuche und für schulische oder berufliche Zwecke sind im Rahmen des Fahrdienstes der Stadt Herne nicht möglich. Anträge auf Ausstellung eines Berechtigungsausweises zur Nutzung des Beförderungsdienstes und Anträge auf Ausstellung von Fahrgutscheinen können unter Vorlage der notwendigen Nachweise bei der Stadt Herne – Fach- bereich Soziales – gestellt werden. Hierbei erfolgt eine Einkommensüberprüfung. Bei Bewilligung des Antra- ges können grundsätzlich alle geeigneten Fahrdienste in Anspruch genommen werden. Die Nutzungsberechtigten können acht Fahrgutscheine pro Monat im Wert von maximal 17 , 50 Euro pro Fahrt erhalten. Den 17 , 50 Euro übersteigenden Fahrpreis trägt der Fahrgast selbst. Info: Stadt Herne – Fachbereich Soziales Abt. 41 / 1 – Verwaltungsangelegenheiten Wanner Einkaufszentrum (WEZ) Hauptstraße 241 , Eingang C, 3 . OG, 44649 Herne Frau Sindermann, Zimmer 381 Telefon: 02323 16 - 3592 E-Mail: kornelia.sindermann@herne.de 4 . Fahrdienst der Stadt Herne für Menschen mit Behinderungen Berechtigt, den Fahrdienst in Anspruch zu nehmen, sind Menschen mit Behinderungen, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind und bei denen das Versor- gungsamt das Vorliegen einer außergewöhnlichen Geh- behinderung (Merkzeichen aG) zuerkannt hat und deren Einkommen unterhalb der in den Richtlinien bestimmten Einkommensgrenze liegt. Nicht berechtigt sind Men- schen mit Behinderungen, die Halter eines Kraftfahr­ zeuges sind. Der Fahrdienst kann für alle Fahrten des täglichen Lebens benutzt werden. Hierbei soll dem Menschen mit Behinde- rungen insbesondere der Kontakt mit seiner Umwelt und die Beteiligung am öffentlichen und kulturellen Leben © pixabay.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=