Ratgeber für Menschen mit Behinderung Herne

20 IV. Finanzielle Unterstützung IV. Finanzielle Unterstützung Kraftfahrzeuges von der Kfz-Steuer befreit. Zusätzlich haben sie Anspruch auf Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr. Erheblich Gehbehinderte (Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis) und Gehörlose (Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis) können zwischen der Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr und einer um 50 Prozent ermäßigten Kfz-Steuer wählen. Für die Steuerermäßigung stellt die Stadt Gelsenkirchen, Referat Soziales 50/6 das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke aus, das zusammen mit dem Fahrzeugschein dem Finanzamt vorgelegt werden muss. Die Steuerbefreiung oder -ermäßigung ist mit Benutzungsbeschränkungen verbunden. Das Auto darf nur dann von anderen gefahren werden, wenn diese den behinderten Menschen fahren oder für seine Haushaltsführung unterwegs sind. Die Steuerbefreiung und die Steuerermäßigung stehen den behinderten Menschen nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag zu. Auskunft darüber gibt das für die Stadt Herne zuständige Hauptzollamt Dortmund. Hinweise auf Steuererleichterungen für schwerbehinderte Personen erhält man auf der Homepage des Zolls oder am Servicetelefon. Hauptzollamt Dortmund Semerteichstraße 47 – 49, 44149 Dortmund Telefon: 0231 9571-0, Telefax: 0231 9571-1999 www.zoll.de Auskunft Kraftfahrzeugsteuer Montag – Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr Telefon: 0351 44834-550 E-Mail: info.kraftst@zoll.de 8. Steuerliche Erleichterungen bei der Einkommensteuer (Lohnsteuer) Das ServiceCenter Nordrhein-Westfalen steht Ihnen für behinderungsbedingte Steuervergünstigungen und weitere Fragen von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr per E-Mail nrwdirekt@nrw.de und telefonisch unter der Servicenummer 0211 837-1001 zur Verfügung. 6. Telefon-Sozialtarif der Telekom Den Sozialtarif erhalten Privatkundinnen und Privatkunden mit einem Festnetz-Anschluss oder in ihrem Haushalt lebende Angehörige, wenn diese • durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher GEZ) von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind bzw. eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag erhalten oder • Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten oder • blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung gemäß deutschem Schwerbehindertenrecht von mindestens 90 Prozent sind. Nähere Informationen über die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigung, die Anschlussarten, für die der Sozialtarif gilt, und Antragsformulare gibt es bei der Telekom oder auf der Homepage der Telekom. Kontakt: Telefon: 0800 3301000 (Kundenservice) Telefon: 0800 3303000 (Beratung und Bestellung) www.telekom.de Kundenkontaktstelle: Telekom-Shop Herne Bahnhofstraße 66, 44623 Herne Telefon: 02323 54915 Telekom-Shop Herne Hauptstraße 257, 44649 Herne Telefon: 08003301000 Informationen auch auf der Internetseite der Stadt Herne: https://www.herne.de/Stadt-und-Leben/ Menschen-mit-Behinderung/Finanzielle-Unterstuetzung/ 7. Kraftfahrzeugsteuer Blinde (Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis), Hilflose (Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis) und außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis) sind als Halter eines

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