Ratgeber für Menschen mit Behinderung Herne

22 V. Mobilität V. Mobilität 1. Mobilität durch das Nahverkehrsangebot a) Allgemeines Auch wer in seiner Mobilität eingeschränkt ist, für den muss die Benutzung von Bussen, Straßen- und U-Bahnen nicht mühselig oder unmöglich sein. Die Unternehmen der Kooperation Metropole Ruhr (KMR) – in Herne verkehren HCR, BOGESTRA und VESTISCHE – stehen seit mehreren Jahren in regelmäßigem Austausch mit Menschen mit Behinderung und ihren Gremien und konnten gemeinsam mit den Städten eine hohe Beförderungsqualität für mobilitätseingeschränkte Menschen erreichen. Die sogenannten „Niederflurbusse“ (absenkbare Busse) sind ein treffender Beweis für den anspruchsvollen Komfort der Fahrzeuge. Um mit den Fahrzeugen sowie in den U-Bahnhöfen und an Haltestellen gut unterwegs zu sein, finden sich an vielen Stellen besondere Ausstattungsmerkmale. Sie ermöglichen den Ein-/Ausstieg ohne Hindernisse, geben Orientierung während der Fahrt und machen Haltestellen und Bahnhöfe zugänglich. Bedienungselemente sind kontrastreich gestaltet, Haltestellen werden angesagt und angezeigt. In der Nähe der Fahrzeugtüren sind Sitzplätze vor allem für Schwerbehinderte und andere sitzplatzbedürftige Personen ausgewiesen. Busse können an Haltestellen abgesenkt werden und erleichtern so den Ein- und Ausstieg. Alle Busse auf Herner Linien verfügen über eine Rampe, um Rollstuhlfahrer*innen das Ein- und Ausrollen zu ermöglichen. Stadtbahnwagen auf der U35 bieten an jeder Tür Stellflächen. Das Ein- und Ausrollen ist jedoch nur möglich, wenn der Höhenunterschied zwischen Fahrzeugboden und Haltestelle gering ist. Dies trifft zu in den U-Bahnhöfen sowie an Straßenbahn- und Bushaltestellen, die speziell dafür umgebaut wurden. Die Bahnsteige der U-Bahnhöfe sind über Aufzüge zu erreichen, die Straßenbahnhaltestellen über Rampen. Alle von Rollstuhlfahrer*innen gut nutzbaren Bahnhöfe, Straßenbahn- und Bushaltestellen sind im Fahrplanbuch und über die Webseite zu finden. Um zahlreiche Fragen bereits vor Fahrtbeginn zu beantworten, stehen unterschiedliche Informationsquellen zur Verfügung. Neben den Internetseiten www.hcr-herne.de bieten auch die Internetseiten der KMR-Partner sowie die Fahrplanbücher mit ausführlichen Angaben zahlreiche Informationen. Für den persönlichen Kontakt stehen das Service-Telefon oder die Mitarbeiter*innen in den KundenCentern zur Verfügung. Nicht immer sind schnelle Lösungen für eingeschränkte Kunden möglich, die Unternehmen bemühen sich aber, den Service, die Fahrzeug- und Anlagentechnik und die Haltestellengestaltung in Abstimmung mit Vertretern der Behindertenorganisationen und Städte weiterzuentwickeln. b) Fit und mobil mit der HCR Der Anteil von Fahrgästen mit Rollstühlen und Rollatoren steigt stetig. Auch die HCR sucht aktiv Kontakt zu dieser immer größer werdenden Kundengruppe. Mit der Busschule für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste möchte das heimische Nahverkehrsunternehmen zahlreiche Menschen zum Busfahren motivieren und bei den vorhandenen Kunden das Sicherheitsgefühl erhöhen. Auf dem Programm stehen unter anderem die praktischen Übungen, wie z. B. das richtige Ein- und Aussteigen. Darüber hinaus geben die HCR-Mitarbeiter*innen auch zahlreiche Einblicke rund um den Linienverkehr in Herne. Natürlich besteht für die Teilnehmer*innen auch die Gelegenheit, Fragen zu stellen und eigene Erlebnisse in Bus und Bahn zu schildern. Kontakt: Telefon: 02323 3893-0 E-Mail: kundendialog@hcr-herne.de 2. Parkerleichterungen Parkerleichterungen, insbesondere zur Nutzung von Behindertenparkplätzen, werden Schwerbehinderten gewährt, wenn sie vom zuständigen Versorgungsamt als „außergewöhnlich gehbehindert“ anerkannt oder blind sind (Vermerk aG oder Bl auf dem Schwerbehindertenausweis). Die Ausstellung eines EU-einheitlichen blauen Parkausweises kann bei der Stadtverwaltung Herne – Fachbereich Bürgerdienste an folgenden Stellen beantragt werden: Abteilung Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsbehörde Zimmer 3 oder 5, Südstraße 8, 44625 Herne © Getty Images/iStockphoto

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