Gut Leben im Alter Luftkurort Hilchenbach

einrichtung. Wenn Verhinderungspflege nicht oder nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen wurde, kann der Betrag auf bis zu 3.224,00 Euro erhöht werden. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Sonder- und Wunschleistungen (z. B. Einzelzimmer, Telefonkosten, Friseurkosten etc.) sind grundsätzlich selbst zu tragen. Eine Erstattung der Unterkunfts- und Verpflegungskosten ist über die Pflegekasse über die Entlastungsleistungen (s. Abschnitt Entlastungsleistungen) möglich. In Nordrhein-Westfalen werden darüber die sogenannten Investitionskosten von den Kreisen und freien Städten übernommen. Manche Pflegeeinrichtungen rechnen diese auch direkt mit den Kreissozialämtern ab. N N Entlastungsleistungen Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege erhalten zusätz- lich für bestimmte Angebote einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 Euro monatlich in Form einer Sach- leistung. Dies bedeutet, dass die Summe nicht, wie z. B. Pflegegeld, automatisch überwiesen wird, sondern mit einem Guthaben vergleichbar ist. Der Betrag ist zweckgebunden zu verwenden für Leistungen N N der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege (z. B. Unter- kunft und Verpflegung), N N der zugelassenen Pflegedienste, ausgenommen Leistungen im Bereich der Selbstversorgung (z. B. Körperpflege), N N der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unter- stützung im Alltag (z. B. durch Betreuungsgruppen für Demenzkranke oder familienentlastende Dienste), N N für die Verhinderungspflege, wenn sie zur Finanzierung der vorstehenden Angebote genutzt wird. N N Verhinderungspflege Wenn die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund zeitweise die Pflege nicht leisten kann, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegeperson bis zu 1.612,00 Euro oder längs- tens für einen Zeitraum von 42 Tagen kalenderjährlich. Das Pflegegeld wird zur Hälfte für die Dauer von bis zu sechs Wochen lang weitergezahlt. Die Verhinderungs- pflege kann frühestens nach einem halben Jahr der Pflege durch private Pflegepersonen in der häuslichen Umgebung beantragt werden. Außerdem muss mindestens der Pflege- grad 2 festgestellt sein. Springt ein naher Angehöriger (Verwandte oder Verschwä- gerte bis zum 2. Grad) oder eine im gleichen Haushalt lebende Person ein, sind die Aufwendungen grundsätzlich auf das 1,5-Fache des Pflegegeldes beschränkt. Mehr- kosten (z. B. Fahrkosten, Nettoverdienstausfall) werden bis zu 1.612,00 Euro erstattet. Zusätzlich können jeweils nicht genutzte Leistungsbeträge der Kurzzeitpflege bis zu 50 Prozent (806,00 Euro) verwendet werden. Die Ver- hinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Steht die ausfallende Pflegeperson an weniger als 8 Stunden am Tag für die Pflege nicht zur Ver- fügung, führt dies nicht zu einer Anrechnung des Pflege­ geldes. Auch bleibt das Zeitkontingent von 42 Tagen im Jahr ohne Berücksichtigung. N N Kurzzeitpflege Einrichtungen der Kurzzeitpflege nehmen pflegebedürf- tige Menschen für einen vorübergehenden Zeitraum auf, beispielsweise bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeper- son. Bei mindestens vorhandenem Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612,00 Euro pro Kalenderjahr für maximal acht Wochen für die pflegebedingten Kosten und die Kosten der Ausbildungsumlage in der Kurzzeitpflege- Finanzielle Hilfen und Pflegeangebote © Ingo Bartussek - stock.adobe.com 21

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=