Ratgeber für Senioren - Stadt und Landkreis Hildesheim

Finanzielle Hilfen | AKT I V INS ALTER 98 Kontakt: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln, Internet: www.rundfunkbeitrag.de Tel.: 018 59995 0400 (6,5 Cent/Min. aus dem dt. Fest- netz, abweichende Preise für den Mobilfunk) Antragsvordrucke sind auch bei den jeweiligen Wohn- sitzgemeinden erhältlich. 7.6 Sozialtarif für Verbindungen im Netz der DeutschenTelekom Die Deutsche Telekom gewährt bestimmten Personen- gruppen einen Sozialtarif auf Verbindungen im Netz der Deutschen Telekom. Die soziale Vergünstigung erhal- ten Personen, die von der Rundfunkbeitragspflicht be- freit sind, oder Blinde, Gehörlose oder Sprachbehinder- te, die mindestens einen Grad der Behinderung von 90 haben. Die soziale Vergünstigung wird auch gewährt, wenn ein Angehöriger, der mit in der Haushaltsgemein- schaft lebt, die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Die Vergünstigung wird nicht rückwirkend gewährt. Auskunft erteilen die Geschäftsstellen der Deutschen Telekom. 7.7 Schwerbehinderung Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit ei- nem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50, • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewer- berleistungsgesetz (AsylbLG) • Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27e BVG • Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge BVG oder von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften • Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 LAG oder Personen, denen wegen Pflegebedürftig- keit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG ein Freibetrag zuerkannt wird • Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewäh- rung nach dem SGB VIII in einer stationären Einrich- tung nach § 45 SGB VIII leben • Taubblinde Menschen • Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII Unter bestimmtenVoraussetzungen kommt auch eine Ermäßigung oder eine Härtefallregelung infrage. © Polylooks

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