Familienwegweiser für den Landkreis Hof

20 4 Familien in der Krise 4.4 Umgang Auch wenn Eltern nicht oder nicht mehr miteinander verheiratet sind, gehört zum Wohl des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Das Kind hat nach § 1684 BGB ein Recht auf Umgang mit Mutter und Vater, die Eltern sind zum Umgang berechtigt und gleichzeitig verpflichtet. Andere Bezugspersonen wie Großeltern und Geschwister haben nach § 1685 BGB ebenfalls ein Umgangsrecht, wenn und soweit der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Wenn es das Wohl des Kindes erfordert, kann das Familiengericht das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen. Das Gericht kann auch anordnen, dass das Umgangsrecht nur in Anwesenheit einer neutralen Person wahrgenommen werden darf (Betreuter oder Beschützter Umgang). Das zuständige Jugendamt berät und unterstützt Sie gegebenenfalls bei der Ausübung und Organisation des Umgangsrechtes. 4.3 Vaterschaft Durch die Vaterschaftsfeststellung wird das Verwandtschaftsverhältnis eines Kindes definitiv geklärt. Aus dieser Verwandtschaft ergeben sich sowohl Unterhalts- als auch Erbansprüche des Kindes gegenüber seinem Vater. Bei unverheirateten Eltern ist, entsprechend dem Gesetz, der Mann Vater des Kindes • der die Vaterschaft anerkannt hat oder • dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Die Anerkennung der Vaterschaft kann der Vater bei Jugendämtern, im Notariat, im Amtsgericht oder im Standesamt erklären und beurkunden lassen. Dies ist auch bereits vor der Geburt des Kindes möglich. Die Zustimmung der Mutter ist zur Anerkennung erforderlich. Sollte sich ein Vater weigern, die Vaterschaft anzuerkennen, kann die Vaterschaft gerichtlich festgestellt werden. Die Mutter kann sich an die Jugendämter wenden, sich anwaltlich vertreten lassen oder beim Familiengericht Vaterschaftsklage erheben. • Familiengericht am Amtsgericht, Berliner Platz 1, 95030 Hof, Telefon: 09281 600-0 • Landratsamt Hof – Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof, Telefon: 09281 57-0 • Standesämter (nur Vaterschaftsanerkennungen) © RioPatuca Images - stock.adobe.com

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