Seniorenwegweiser für den Main-Taunus-Kreis

105 Finanzierungsfragen hörigen, Bekannten, Nachbarn oder sonstigen Per- sonen durchgeführt wird. Pflegegeld bei selbstorganisierter Pflege Pflegegrad 1 kein Anspruch Pflegegrad 2 316 Euro Pflegegrad 3 545 Euro Pflegegrad 4 728 Euro Pflegegrad 5 901 Euro Pflegesachleistungen Pflegesachleistungen werden gewährt, wenn kei- ne pflegenden Angehörigen vorhanden sind und die notwendige Pflege von einem ambulanten Pflege- dienst erbracht wird. Pflegesachleistungen bei Pflege durch Pflegedienst Pflegegrad 1 Entlastungsbetrag 125 Euro Pflegegrad 2 689 Euro Pflegegrad 3 1.298 Euro Pflegegrad 4 1.612 Euro Pflegegrad 5 1.995 Euro Kombinations-Leistungen Kombinations-Leistungen können gewährt werden, wenn pflegende Angehörige vorhanden sind und zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wird. Pflegegeld und Pflegesachleistung werden dann prozentual aufgeteilt und nebeneinander ge- zahlt. Beispiel Durch einen ambulanten Dienst wird eine Pflege- sachleistung erbracht und 713,90 Euro abgerech- net. Bei Pflegegrad 3 mit einem Höchstbetrag von 1.289,00 Euro bedeutet dies eine Inanspruchnah- me von 55 Prozent der Pflegesachleistung. Da 55 Prozent „verbraucht“ sind, besteht noch ein An- spruch von 45 Prozent des Pflegegeldes nach Pflegegrad 3 (45 Prozent von 545,00 Euro), das sind 245,25 Euro. Leistungen, welche über die im Pflegeversiche- rungsgesetz festgelegten Beträge hinausgehen oder über die Pflegeversicherung nicht abzurechnen sind, müssen von den Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden. Wem das nicht möglich ist, der kann einen Antrag auf Leistungen nach dem Zwölften Sozialge- setzbuch (SGB XII) beim Amt für Soziales stellen. Tages- oder Nachtpflege Kann die häusliche Pflege tagsüber oder auch nachts nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt wer- den, besteht die Möglichkeit, Tages oder Nachtpflege in einer stationären Einrichtung zu nutzen. Die Kos- ten richten sich nach den vereinbarten Pflegesätzen, welche auch die Fahrtkosten enthalten. Die Zuzahlung der Pflegekasse richtet sich nach dem Pflegegrad. Leistungen der Pflegeversicherung bei Tagespflege oder Nachtpflege Pflegegrad 1 Entlastungsbetrag 125 Euro Pflegegrad 2 689 Euro Pflegegrad 3 1.298 Euro Pflegegrad 4 1.612 Euro Pflegegrad 5 1.995 Euro Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege kön- nen neben der ambulanten Pflegesachleistung be- ziehungsweise dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Urlaubs- und Verhinderungspflege im häuslichen Bereich Angehörigen, Lebensgefährten oder anderen Per- sonen, die Pflegebedürftige nicht berufsmäßig ver- sorgen, steht Urlaub zu. Es kann auch sein, dass die pflegende Person selbst krank wird oder eine Erholungskur benötigt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer Verhinderungspflege durch eine Ersatzperson in der häuslichen Umgebung. Ersatzpflege kann entweder von einer professio- nellen Pflegekraft – zum Beispiel einer Kranken- schwester oder einem Krankenpfleger – oder von einem entfernten Verwandten ab drittem Grad oder einer sonstigen Person übernommen werden.

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