Seniorenwegweiser für den Main-Taunus-Kreis

109 Vorsorge für das Alter und den Sterbefall Zur Vorsorge für den Krankheits-, Pflege- oder Ster- befall gehört es, alle wichtigen Unterlagen in einer Dokumentenmappe aufzubewahren. In eine solche Mappe gehören Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch, Testament, Zeugnisse, Sozialversiche- rungsunterlagen, Rentenbescheide, Versicherungs- policen, Wertpapiere, Sparbücher, Schuldurkunden. Das Hessische Sozialministerium hat in Koopera- tion mit der Landesseniorenvertretung Hessen eine „Wichtig-Mappe“ herausgegeben. In dieser Mappe lassen sich in übersichtlicher Form alle persönlichen Angaben notieren, die es im Fall einer schweren Er- krankung Angehörigen oder Hilfspersonen erleich- tern, die notwendige Unterstützung zu organisieren oder schnell Zugang zu den erforderlichen Daten und Unterlagen zu finden. Die Mappe kann bei den genannten Organisationen bestellt werden, steht jedoch in gedruckter Form nicht immer zur Verfügung. Unter dem Suchbegriff „Hessisches Sozialminis- terium / Wichtig-Mappe“ kann im Internet, von ver- schiedenen Such-Plattformen aus, die Mappe als PDF-Datei heruntergeladen oder direkt ausgefüllt und ausgedruckt werden. Für Vollmacht, Verfügung, Testament gibt es keine bestimmte Formvorschrift. Der Wille sollte aber nachvollziehbar und überzeugend dargelegt wer- den. Vollmachten und Verfügungen sollten alle zwei bis drei Jahre überprüft und neu bestätigt werden. Besonderheiten sind nachstehend erläutert. Testament Mit einem Testament werden Regelungen über den Tod hinaus getroffen. Es gibt verschiedene Arten von Testamenten: Privates schriftliches Testament Dieses Testament muss von Anfang bis Ende eigen- händig, also von Hand, geschrieben sein. Am Ende ist das Testament mit Vor- und Zunamen zu unter- schreiben und mit Ort und Datum zu versehen. Alle Erklärungen, die unter der Unterschrift stehen, müs- sen nochmals unterschrieben werden, sonst sind sie ungültig. Eheleute können ein gemeinschaftliches Testament in der Form verfassen, dass ein Ehepartner das Testament eigenhändig schreibt. Beide Ehegatten müssen aber die Erklärung unterschreiben. Dabei dürfen ebenfalls Datum und Ort nicht fehlen. Ein eigenhändig geschriebenes Testament kann bei dem zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden. Für die Hinterlegung ist eine Gebühr zu entrichten. Notarielles Testament Das öffentliche, vor einem Notar mündlich erklär- te, gebührenpflichtige Testament bietet den Vor- teil, dass der Notar sachkundig berät und über die Konsequenzen der geplanten Verfügungen aufklärt. Das Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt. Erbvertrag Über den Nachlass kann in Form eines Erbvertra- ges verfügt werden. Er wird mit einer oder mehreren Personen geschlossen. Verfügungen im Erbvertrag sind bindend und können einseitig nur in einem ganz großen Ausnahmefall wieder gelöst werden. Ein Erbvertrag kann nur vor einem Notar geschlos- sen werden. Vorsorge und Betreuung Für Zeiten, in denen man krankheits- oder alters- bedingt nicht mehr in der Lage sein könnte, seinen Willen zu äußern oder wichtige Dinge selbst zu ent- scheiden, kann man Vorsorge treffen. Angehörige oder nahestehende Vertrauenspersonen, die im Ernstfall die Sorge übernehmen möchten, kön- nen nur mit entsprechenden Vollmachten handeln. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Betreu- ungsvorsorge: den privaten Weg mittels aller Arten von Vollmachten und den gerichtlich kontrollierten Weg mittels der Betreuungsverfügung.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=