Maßnahmen zur Maßnahmen zur Wohnraumanpassung Schwalm-Eder-Kreis

23 Barrierefreies Bauen Je nach Lebensphase ändern sich die Anforderungen an ein Zuhause, bspw. als Single oder Paar, mit oder ohne Kinder sowie im Alter, bei Erkrankung oder Behinderung. Aus diesem Grund sollten Wohnhäuser so gebaut werden, dass sie ohne große Umbaumaßnahmen in jeder Lebens- lage barrierefrei, also grundsätzlich ohne fremde Hilfe, zugänglich und nutzbar sind. Aktuelle Mindeststandards für die Planung, Bemessung und Ausführung barrierefreier Baumaßnahmen liefert die bautechnische Norm DIN 18040. Teil 2 der Norm bezieht sich auf barrierefreie Wohnungen. Grundlagen für eine barrierefreie Planung Eine Wohnung oder ein Haus gilt als barrierefrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: • barrierefreie Zugänge sowohl im Außenbereich als auch ins Gebäude und in die Wohnung(en) • barrierefreier Zugang zu einem Raum mit Anschluss- möglichkeit für eine Waschmaschine • innerhalb der Wohnung oder zum Balkon/zur Terrasse keine Stufen oder Schwellen • ausreichende Bewegungsflächen in allen Räumlichkeiten • komfortable Anordnung von Bedienungseinrichtungen • barrierefreier Sanitärraum (Bad/WC) sowie bodengleiche Dusche und nach außen öffnende Tür • ausreichende Breite der Türen Das Wohnumfeld Bei der Wahl des Grundstücks ist das Wohnumfeld zu beachten. Für Menschen, die in einem Rollstuhl sitzen oder eine Gehbehinderung haben, ist eine barrierefreie Wohnumgebung unabdingbar. Das bedeutet, die Geh- wege müssen auch erschütterungsarm und gefahrlos mit dem Rollstuhl befahrbar sein. Zu beachten ist auch, dass Rampen nur bis zu einer Neigung von sechs Prozent als barrierefrei gelten (DIN 18040-1). Bei einem Gebäude mit mehreren Stockwerken ist es emp- fehlenswert, einen Aufzug miteinzuplanen – selbst wenn dieser nicht gleich eingebaut wird. Wenn der Zugang eben- erdig ist sowie mindestens 90 cm breit und die Kabine aus- reichend groß ist, können auch Rollstuhlfahrer:innen den Aufzug problemlos nutzen. Zudem sollte vor dem Aufzug eine freie Bewegungsfläche von 1,50 × 1,50 m vorhanden sein. Damit sich die Bedienknöpfe für jeden in Reichweite befinden, sollten sie nicht höher als 85 cm angebracht sein (DIN 18040-1). Die Wohnfläche Alle Bewohner:innen sollen sich unabhängig von ihrem Alter und ihrem Zuhause wohlfühlen und ihren Lebensstil selbst bestimmen können. Aus diesem Grund spielt die Wohnungsgröße eine wichtige Rolle. Sie sollte es ermög- lichen, dass auf jedes Familienmitglied ein Raum ausrei- chender Größe entfällt. Die folgenden durchschnittlichen Richtgrößen für Wohnungen wurden unter Einbeziehung der Richtlinie VDI 6000 Blatt 1 und DIN 18040-2 erstellt:* • für 1 Person ca. 45–50 m 2 , • für 2 Personen ca. 60 m 2 oder 2 Wohnräume, • für 3 Personen ca. 75 m 2 oder 3 Wohnräume, • für 4 Personen ca. 85–90 m 2 oder 4 Wohnräume • sowie für jedes weitere Familienmitglied ca. 10 m 2 oder ein Wohnraum mehr. *Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Ein Balkon , eine Terrasse oder eine Loggia steigern nicht nur den Wohnwert, sie ermöglichen den Aufenthalt im Freien auch bei stark eingeschränkter Mobilität. Auch hier sind ein paar Grundregeln zu beachten. Um einen barri- erefreien Zugang zu gewährleisten, sollte die Balkontüre mindestens 90 cm breit sein. Ideal wäre ein schwellenloser Übergang, damit keine Bewegungseinschränkungen ent- stehen. Des Weiteren ist eine Freifläche von 1,50 × 1,50 m notwendig (DIN 18040-2). Info Innerhalb der DIN 18040-2 wird zwischen zwei Standards unterschieden: barrierefrei nutzbar oder barrierefrei mit Rollstuhl nutzbar. Hier gilt folgender Grundsatz: Eine Wohnung, die barriere- frei mit dem Rollstuhl nutzbar ist, ist auch für alle anderen Personen barrierefrei nutzbar. © andersphoto - stock.adobe.com malerebert@gmail.com info@malerebert.de Dörnhagener Str. 25 34302 Guxhagen Tel.: 05665-2280 Fax.:05665-40083

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=