Maßnahmen zur Wohnraumanpassung in Jena

33 Barrierefreies Bauen und Umbauen Barrierefreies Bauen und Umbauen © Johnny Greig / AdobeStock Je nach Lebensphase ändern sich die Anforderungen an ein Zuhause, beispielsweise als Single oder Paar, mit oder ohne Kinder sowie im Alter, bei Erkrankung oder Behinderung. Aus diesem Grund sollten Wohnhäuser so gebaut werden, dass sie ohne große Umbaumaßnahmen in jeder Lebenslage barrierefrei, also grundsätzlich ohne fremde Hilfe, zugänglich und nutzbar sind. Aktuelle Mindeststandards für die Planung, Bemessung und Ausführung barrierefreier Baumaßnahmen liefert die bautechnische Norm DIN 18040. Teil 2 der Norm bezieht sich auf barrierefreie Wohnungen. Info: Innerhalb der DIN 18040-2 wird zwischen zwei Standards unterschieden: barrierefrei nutzbar oder barrierefrei mit Rollstuhl nutzbar. Hier gilt folgender Grundsatz: Eine Wohnung, die barrierefrei mit dem Rollstuhl nutzbar ist, ist auch für alle anderen Personen barrierefrei nutzbar. Auch die Thüringer Bauordnung befasst sich mit dem barrierefreien Bauen. Jedoch sind in den Bauordnungen detaillierte Vorgaben zur Umsetzung nicht oder nur unzureichend enthalten, wohingegen die DIN 18040 die Anforderungen sehr viel genauer definiert. Grundlagen für eine barrierefreie Planung Eine Wohnung oder ein Haus gilt als barrierefrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: h hbarrierefreie Zugänge sowohl im Außenbereich als auch ins Gebäude und in die Wohnung(en) h hbarrierefreier Zugang zu einem Raum mit Anschlussmöglichkeit für eine Waschmaschine h hinnerhalb der Wohnung oder zum Balkon / zur Terrasse keine Stufen oder Schwellen h hausreichende Bewegungsflächen in allen Räumlichkeiten h hkomfortable Anordnung von Bedienungseinrichtungen h hbarrierefreier Sanitärraum (Bad /WC) sowie bodengleiche Dusche und nach außen öffnende Tür h hausreichende Breite der Türen Das Wohnumfeld Bei der Wahl des Grundstücks ist das Wohnumfeld zu beachten. Für Menschen, die in einem Rollstuhl sitzen oder eine Gehbehinderung haben, ist eine barrierefreie Wohnumgebung unabdingbar. Das bedeutet, die Gehwege müssen auch erschütterungsarm und gefahrlos mit dem Rollstuhl befahrbar sein. Zu beachten ist auch, dass Rampen nur bis zu einer Neigung von sechs Prozent als barrierefrei gelten (DIN 18040-1). Die Wohnfläche Alle Bewohner sollen sich unabhängig von ihrem Alter und Mobilitätseinschränkungen zu Hause wohlfühlen und ihren Lebensstil selbst bestimmen können. Aus diesem Grund spielt die Wohnungsgröße eine wichtige Rolle. Sie sollte es ermöglichen, dass auf jedes Familienmitglied ein Raum ausreichender Größe entfällt. Die folgenden durchschnittlichen Richtgrößen für Wohnungen wurden unter Einbeziehung der Richtlinie VDI 6000 Blatt 1 und DIN 18040-2 erstellt:* h hfür eine Person circa 45 bis 50 Quadratmeter h hfür zwei Personen circa 60 Quadratmeter oder zwei Wohnräume h hfür drei Personen circa 75 Quadratmeter oder drei Wohnräume … *Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Ein Balkon, eine Terrasse oder eine Loggia steigern nicht nur den Wohnwert, sie ermöglichen den Aufenthalt im Freien auch bei stark eingeschränkter Mobilität. Auch hier sind ein paar Grundregeln zu beachten. Um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten, sollte die Balkontüre mindestens 90 Zentimeter breit sein. Ideal wäre ein schwellenloser Übergang, damit keine Bewegungseinschränkungen entstehen. Des Weiteren ist eine Freifläche von 1,50 x 1,50 Meter notwendig (DIN 18040-2).

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