Bauinformationsbroschüre Landkreis Kaiserslautern

8 Das Bauordnungsrecht Allgemein Im Gegensatz zum Bauplanungsrecht ist das Bauordnungs­ recht nicht bundesweit einheitlich, sondern nach individuel­ lem Landesrecht geregelt. Im Land Rheinland-Pfalz ist dies die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). Das Bauordnungsrecht hat die Vermeidung von Gefahren zum Inhalt, die bei der Errichtung und dem Betrieb baulicher Anla­ gen entstehen können. Das Bauordnungsrecht, welches sich aus dem Polizeirecht ableitet, stellt vor allem an die Stand­ sicherheit, Verkehrssicherheit und an den Brandschutz von baulichen Anlagen besondere Anforderungen. Es ist in den Bauordnungen der Länder sowie in den Sonderbauverordnun­ gen abschließend geregelt. Der Staat als Bauaufsichtsbehörde bedient sich ausschließlich der Vorschriften, die zum öffentli­ chen Baurecht gehören. Private Rechtsbeziehungen, etwa zwi­ schen dem Bauherrn und dem Grundstückseigentümer oder den Nachbarn, werden in der Regel nicht in die behördlichen Entscheidungen einbezogen. Demzufolge ist gemäß § 70 Abs. 1 LBauO eine Baugenehmi­ gung immer dann zu erteilen, wenn einem Vorhaben öffent­ lich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Nach den Bauordnungen der Länder ergeht die Baugenehmi­ gung unbeschadet privater Rechte Dritter. Ergänzend zur LBauO wurden Verordnungen zur detaillierten Regelung des Bauordnungsrechts erlassen. Grenzabstand (§ 8 LBauO) Vor Außenwänden oberirdischer Gebäude sind Flächen von Gebäuden freizuhalten (Abstandsflächen). Diese müssen auf dem Grundstück selbst liegen. Sie dürfen auch auf öffentli­ chen Verkehrs-, Grün- oder Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte. Grundsätzlich haben Sie mit jedem Gebäude immer mindes­ tens 3,00 m Abstand von allen Grenzen Ihres Baugrundstückes einzuhalten. Vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse, Dachvorsprünge, Blumenfenster, Hauseingangs­ treppen und deren Überdachungen und Vorbauten wie Erker und Balkone dürfen den Abstand im Einzellfall bis auf max. 2,00 m unterschreiten, wenn sie nicht mehr als 1,50 m vortreten. Darüber hinaus bemisst sich der erforderliche Grenzabstand maßgeblich nach der jeweiligen Wandhöhe (H) und ist für fest­ gelegte Baugebiete unterschiedlich geregelt. So beträgt die Tiefe der Abstandsfläche im allgemeinen 0,4 H, d. h. bei einem 8,00 m hohen Gebäude haben Sie 3,20 m Grenzabstand einzuhalten. In Gewerbe- und Industriegebieten beträgt die Abstands­ fläche 0,25 H, mindestens aber in allen Fällen 3,00 m. Auf eine weitergehende Erläuterung der vielen Sonderfälle wird an die­ ser Stelle verzichtet, da in aller Regel der o. g. Mindestabstand von 3,00 m ausreichend ist. Im Einzelfall ist der von Ihnen beauftragte Entwurfsverfasser mit den Vorschriften vertraut und wird Sie umfassend beraten. Grenzabstand für Garagen und Abstellgebäude Um eine rationelle Grundstücksbebauung zu ermöglichen, legt die LBauO für alle Garagen, für Gebaue und Anlagen zur örtlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und sons­ tige Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten fest, dass sie ohne oder mit geringen Abstandsflächen errichtet werden dürfen, wenn sie eine mittlere Wandhöhe von 3,20 m über der Geländeoberfläche nicht überschreiten, eine Länge von 12,00 m an einer Grundstücksgrenze und von insgesamt 18,00 m an allen Grundstücksgrenzen nicht überschreiten und Dächer haben, die zur Grundstücksgrenze nicht mehr als 45° geneigt sind. Sie haben eigentum. Wir Schützen eS Für Sie. Bei Heinz Port erhalten Sie Sicherheitstechnik aus einer Hand: 67663 Kaiserslautern Wilhelm-raabe-Straße 1 telefon +49(0)631 31614-0 66130 Saarbrücken-Güdingen theodor-heuss-Straße 15 telefon +49(0)681 98828-0 Heinz Port Apparate Vertriebsgesellschaft mbH e-mail: info@port-gmbh.de internet: www.port-gmbh.de einbruchmeldetechnik · Videoüberwachung · zutrittskontrolle zeiterfassung · beratung, einbau, Wartung und Service - Akustik- und Trockenbau - Reparaturservice - Abrissarbeiten - Malerarbeiten - Dachgeschoss-Ausbau - Komplett-Sanierung Am Duttenbach 5 • 67731 Sambach-Otterbach Mobil: 0176 82166572 • E-Mail: info@perlux.de www.perlux.de

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