Titelbild Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung
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Pflege / Pflegeversicherung / Häusliche Alten- und Krankenpflege / Ambulante Pflege

Pflege

Seit dem 01.01.2017 bedeutet Pflegebedürftigkeit nicht mehr ein in Minuten gemessener Hilfebedarf. Vielmehr geht es darum, wie stark die Selbständigkeit bzw. die Fähigkeiten eines Menschen bei der Bewältigung des Alltages beeinträchtigt sind und er deshalb der Hilfe durch andere bedarf. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Selbständigkeit aufgrund von körperlichen oder psychischen Einschränkungen beeinträchtigt ist und welche Hilfeleistungen tatsächlich erbracht werden. Ausschlaggebend ist allein, ob der Hilfebedürftige die jeweilige Aktivität praktisch durchführen kann. Pflegebedürftig ist, wer körperliche, geistige (Wahrnehmung, Denken), psychische oder gesundheitliche Belastungen nicht selbständig ausgleichen kann. Die Einschränkungen müssen dauerhaft, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, bestehen. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade. Die Feststellung von eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. demenzielle Erkrankungen) entfällt, da diese bei der Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrades bereits berücksichtigt wird. Der Medizinische Dienst ermittelt den jeweiligen Pflegegrad auf Grundlage eines neuen Begutachtungssystems. Dieses erweitert den Blick auf den Menschen und bezieht auch Aspekte, wie beispielsweise die Fähigkeit Gespräche zu führen und Bedürfnisse mitzuteilen sowie die Unterstützung beim Umgang mit der Krankheit, mit ein. Dies macht es möglich, Art und Umfang der Leistungen genauer auf den jeweiligen Bedarf abzustimmen.

Kinder im Alter bis zu 18 Monaten werden bei gleicher Einschränkung pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft als ältere Kinder und Erwachsene Pflegebedürftige.

Da manche oder mancher selbst darüber entscheiden will, wie und von wem sie oder er gepflegt werden möchte, gibt es die Möglichkeit Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, z. B. durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen. Eine vorgeschriebene regelmäßige pflegefachliche Beratung soll helfen, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und den Pflegenden Hilfestellung zu geben.

Das Pflegegeld wird den Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen. Sie können über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen und geben das Pflegegeld regelmäßig an die sie versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter.

Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von ambulanten Pflegesachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können aus den Angeboten zugelassener Pflegedienste frei wählen. Entsprechend ihrer Bedürfnisse können sie körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfen bei der Haushaltsführung in Anspruch nehmen. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.

Für Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege sind die von ihnen zu zahlenden einrichtungsindividuellen, pflegebedingten Eigenanteile in den Pflegegraden 2 bis 5 gleich hoch. Sie erhöhen sich nicht mehr aufgrund steigender Pflegebedürftigkeit. So lassen sich auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit die langfristigen Kosten vor dem Umzug in ein Pflegeheim besser abschätzen.

Außerdem wurde mit der Pflegereform 2017 die soziale Absicherung der Pflegepersonen verbessert, der Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ wird gestärkt und die Versorgung mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln wird erleichtet.