Sozialwegweiser Landkreis Anhalt-Bitterfeld

1. Finanzielle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 13 Regel erhalten Sie Kinderzuschlag für sechs Monate. Ist der Be­ willigungszeitraum abgelaufen, müssen Sie Kinderzuschlag neu beantragen. Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wie viel Kinderzuschlag Sie erhalten, hängt davon ab, wie viel Einkommen und Vermögen Sie, Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin und Ihr Kind haben. Familienkasse Sachsen-Anhalt- Thüringen Seminarplatz 1 06846 Dessau-Roßlau Telefon: 0800 45555 30 Dienstag 08:00 – 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 17:30 Uhr Familienkasse Sachsen-Anhalt- Thüringen Schopenhauerstraße 2 06114 Halle (Saale) Telefon: 0800 45555 30 Dienstag 08:00 – 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 17:30 Uhr 1.7. Bundeselterngeld Das Elterngeld ist eine wichtige Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld können Sie bekommen als Elternpaar, als alleinerziehender Elternteil oder als getrennt Erziehende in drei Varianten: • Basiselterngeld • ElterngeldPlus • Partnerschaftsbonus Basiselterngeld wird für Väter und Mütter für bis zu zwölf Monate gezahlt. Zwei weitere Monate gibt es, wenn sich auch der andere Elternteil an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbs- einkommen wegfällt. Beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil muss mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. © BlueOrange Studio / Fotolia

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