Sozialwegweiser Landkreis Anhalt-Bitterfeld

1. Finanzielle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 14 Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des weg- fallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlich verfügbaren Erwerbsein­ kommen im Jahr vor der Geburt des Kindes. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Höhere Beträge kann es geben, wenn Sie bereits Kinder haben oder wenn Sie Zwillinge, Drillinge oder weitere Mehrlinge bekommen. ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld. Anstelle eines Monats mit Basiselterngeld können Sie sich für zwei Monate mit ElterngeldPlus ent- scheiden. Das ElterngeldPlus ist nur halb so hoch wie das Basiselterngeld. Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben partnerschaftlich untereinander aufteilen. Als Partnerschaftsbonus können Sie und der andere Elternteil jeweils vier zusätzliche Monate mit ElterngeldPlus bekommen. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile in dieser Zeit Teilzeit arbeiten, und zwar mindes- tens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche. Landkreis Anhalt-Bitterfeld Jugendamt / Sachgebiet Bundeselterngeld Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) Telefon: die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Anfangsbuch- staben des Familiennamen Ihres Kindes A, C, D, E, F, G, I, J 03496 601657 B, H, S, Sch, St 03496 601667 K, L, M 03496 601659 N, O, P, Q, R, T, U – Z 03496 601663 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag geschlossen 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr geschlossen 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 17:00 Uhr 09:00 – 12:00 Uhr Auf der Homepage des Landkreises können Sie im Bereich Jugendamt alle Antragsunterlagen abfordern, ebenso in den Bürgerämtern. 1.8. Unterhaltsvorschuss Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Anspruch auf Unterhalts- vorschuss haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen, keinen ausreichenden (Aufstockung möglich) oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil. © Flamingo Images /AdobeStock

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