Sozialwegweiser Landkreis Anhalt-Bitterfeld

1. Finanzielle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 15 Es gilt: • Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten. • Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können ebenfalls Unterhaltsvorschuss er­ halten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ange­ wiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem 1. Januar 2020 monatlich: • für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 165 Euro • für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 220 Euro • für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 293 Euro Landkreis Anhalt-Bitterfeld Jugendamt / Sachgebiet Unterhaltsvorschuss Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) Telefon: 03496 601671 In den Bürgerämtern des Landkreises können Sie alle Antrags- unterlagen abfordern, ebenso auf der Homepage im Bereich Jugendamt. 1.9. Leistungen für Flüchtlinge und Asylbewerber Asylbewerber und Geduldete erhalten in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Während der ersten 15 Monate haben Sie nur Anspruch auf eine Grundversorgung, die in der Erstauf- nahmeeinrichtung beginnt. Im Anschluss entspricht die Versorgung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie bei der Hilfe zur Krankheit und Pflege der Versorgung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). © Tom/ Fotolia Landkreis Anhalt-Bitterfeld Amt für Ausländerangelegenheiten Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) Landkreis Anhalt-Bitterfeld Amt für Ausländerangelegenheiten Röhrenstraße 33 06749 Bitterfeld-Wolfen / OT Bitterfeld Telefon: 03496 601521 E-Mail: auslaenderamt@anhalt-bitterfeld.de Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag geschlossen 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr geschlossen 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 17:00 Uhr 09:00 – 12:00 Uhr Ausführliche Beratung zu den Leistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge erhalten sie in den Stellen der Migrations- beratung. Diese werden in dieser Broschüre unter Punkt 3.7. detailliert vorgestellt.

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