Sozialwegweiser Landkreis Anhalt-Bitterfeld

2.  Finanzielle Leistungen zum Ausgleich von Sonderbedarfen 16 2. Finanzielle Leistungen zum Ausgleich von Sonderbedarfen 2.1. Bildung und Teilhabe Kinder können einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabe- leistungen (das sogenannte Bildungspaket) haben, wenn sie beziehungsweise ihre Eltern • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder • Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – AsylbLG oder • Wohngeld oder Kinderzuschlag (§6 Bundeskindergeld­ gesetz – BKGG) bekommen. Das Bildungspaket hilft Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis 25 Jahren) aus Familien mit geringem Ein- kommen. Folgende Leistungen können gewährt werden: • Teilnahme an Ausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten (gilt auch für Kinder in Kindertageseinrichtungen) • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf • Aufwendungen für die Schülerbeförderung • Unterstützung für ergänzende und angemessene Lernförderung • Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung • Kosten für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (zum Beispiel Mitgliedschaft in Vereinen in den Bereichen Sport, Kultur und Kunst) • Kosten für die Teilnahme an Freizeitaktivitäten Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld übernimmt das Jobcenter – Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechtes für Beschäf­ tigung und Arbeit des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (KomBA – ABI) die Antragsbearbeitung. © Erwin Wodicka / Colourbox.de

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