Sozialwegweiser Landkreis Anhalt-Bitterfeld

2.  Finanzielle Leistungen zum Ausgleich von Sonderbedarfen 17 Hauptsitz OT Bitterfeld Chemieparkstraße 7 06749 Bitterfeld-Wolfen Nebenstelle OT Bitterfeld Bismarckstraße 20 06749 Bitterfeld-Wolfen Nebenstelle Köthen Köthen (Anhalt) Neustädter Straße 14 06366 Köthen (Anhalt) Nebenstelle Zerbst /Anhalt Fritz Brandt-Straße 16 39261 Zerbst Antragsformulare sind auch in den Bürgerämtern des Land- kreises, den Wohngeldbehörden der Kommunen und in der Familienkasse erhältlich. 2.2. Hilfen zur Gesundheitsvorsorge und -erhaltung Diese Hilfen werden Personen gewährt, die nicht krankenversichert sind. Sie entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Werden langfristig (länger als einen Monat) Sozialhilfeleistungen bezogen und ist der Sozialhilfeempfänger nicht Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, werden die Kosten in Zusammenhang mit der Hilfe zur Gesund- heit zunächst von einer selbstgewählten Krankenkasse übernommen. Das Sozialamt erstattet der Krankenkasse dann die Kosten. Nicht krankenversicherte Sozialleistungsempfänger sind keine regulären Mitglieder der Krankenkasse, sondern werden lediglich im Auftrag des Sozialamts von der Krankenkasse betreut. Die Sozialhilfeträger bezahlen keine Beiträge,sondern erstatten den Krankenkassen vierteljähr- lich die tatsächlich angefallenen Behandlungskosten. Über welche Krankenkasse die Betreuung erfolgen soll, können die nichtversicherten Personen aus einem Angebot des zuständigen Sozialhilfeträgers auswählen. Nutzen sie dieses Wahlrecht nicht, werden sie einer Krankenkasse zu- geordnet. Von der zuständigen Krankenkasse erhalten sie dann eine elektronische Gesundheitskarte. Landkreis Anhalt-Bitterfeld Sozialamt Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) Landkreis Anhalt-Bitterfeld Sozialamt Röhrenstraße 33 06749 Bitterfeld-Wolfen / OT Bitterfeld Telefon: 03496 601301 Fax: 03496 601303 E-Mail: grusi@anhalt-bitterfeld.de © Paul / ThinkstockPhotos

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