Sozialwegweiser Landkreis Anhalt-Bitterfeld

2.  Finanzielle Leistungen zum Ausgleich von Sonderbedarfen 19 2.4. Eingliederungsleistungen für behinderte Menschen Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behin- derung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den behinderten Menschen eine weitest gehende Teilhabe (z. B. am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft) zu ermöglichen. Zu den häufigsten Eingliederungshilfeleistungen gehören heilpädagogische Maßnahmen für Kinder im Vorschulalter in Form der Frühförderung oder der heilpädagogischen Förderung in Kindertagesstätten, die Hilfe zur Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen und die Formen des Betreuten Wohnens. Die Bearbeitung der Anträge auf die genannten Leistungen erfolgt im Sozialamt des Land­ kreises, im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt. Auf der Homepage des Landkreises können Sie im Bereich Sozialamt alle Antragsunterlagen abfordern, ebenso in den Bürgerämtern Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen Die Zuständigkeit für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ist nach dem Kinder- und Jugendhilferecht dem Jugendamt zugeordnet. Landkreis Anhalt-Bitterfeld Jugendamt / Eingliederungshilfe Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) E-Mail: spezialdienste-jugendamt@ anhalt-bitterfeld.de Telefon: 03496 601630 03496 601631 Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen Leistungen für geistig und körperlich behinderte Kinder wer- den von der Sozialhilfe erbracht. Zuständig ist hier also das Sozialamt. Landkreis Anhalt-Bitterfeld Sozialamt / Eingliederungshilfe Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) E-Mail : eingliederung.kinder@ anhalt-bitterfeld.de Telefon: 03496 601052 03496 601055 Detaillierte Informationen über Frühförderstellen finden Sie unter Punkt 4.7. dieser Broschüre. Eine Beratung zu inte­ rativen Kindertagesstätten erfolgt über die Mitarbeiter der Eingliederungshilfe. Eingliederungshilfe für volljährige Menschen mit Behinderungen Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Erwachsene werden über das Sozialamt bewilligt. Meist betrifft dies ambulante Leistungen wie betreutes Wohnen, Hilfsmittel oder Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.. © denys_kuvaiev / stock.adobe.com

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